Neue Möglichkeiten für neue Rahmenbedingungen
Da Gesetzeswortlaut und Gesetzgeberwille nicht immer miteinander in Einklang stehen, herrschen für die Verwahrstellen teilweise widersprüchliche rechtliche Rahmenbedingungen. Die durch den Gesetzgeber geschaffenen Komplexitäten bringen die Verwahrstellen an die Grenzen der Auslegbarkeit sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten.
Die Verwahrstelle ist daher gefordert, die Vorschriften einerseits methodisch umzusetzen und andererseits Augenmaß und Auslegungs-Souveränität zu bewahren. Ein Höchstmaß an rechtlicher Expertise innerhalb der Verwahrstelle ist daher wichtiger denn je.
Tobias Moroni von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA stellte diese Problematik in seinem Beitrag für das INVESTMENT FORUM heraus. Der Jurist zeigte auf, dass die Übernahme alter Vorschriften aus dem Investmentgesetz in das KAGB die BaFin in die Rolle der Legislative drückt.
Susanne Zyrus, Leiterin der Abteilung Depotbankgeschäft bei der WGZ BANK AG, stellte beim INVESTMENT FORUM Ansätze vor, die aufzeigen, wie man dieser Problematik in der Praxis begegnen kann.
Insbesondere die Kontrollpflichten, die den Verwahrstellen gemäß KAGB und AIFM-D Level II auferlegt wurden, sind bei Investmentvermögen, die in Sachwerten anlegen wie z.B. Schiffe, Flugzeuge und Windanlagen, nur durch ein hohes Maß an Asset-Verständnis und Mitarbeiterqualifizierung zu meistern. Auch das Cash-Monitoring ist eine Herausforderung, da Sperrkonten dazu nicht mehr vorgegeben und zumeist auch nicht mehr möglich sind.
Zum INVESTMENT FORUM am 02.07.2014 in Frankfurt am Main hatte Konsort gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel – NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des BVI eingeladen.
Download Fachvortrag Tobias Moroni (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/Investmentforum_2.7._Final.pdf)
Download Fachvortrag Susanne Zyrus (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/Verwahrstelle_in_Theorie_und_Praxis.pdf)
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