Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur

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ARAG Experten informieren über Beherbergungsverbote und Reiserückkehr-Regeln

Es sind vor allem zwei Dinge, die Urlauber gerade am meisten beschäftigen dürften: Zum einen, ob sie nach ihrer Rückkehr in die Quarantäne müssen und zum anderen, ob sie im eigenen Land verreisen dürfen. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die aktuell geltenden Quarantäneregeln und das Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots.

Quarantäne für Reiserückkehrer
Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss künftig nur noch für zehn statt vierzehn Tage in Quarantäne. Das sieht die Muster-Quarantäneverordnung der Bundesregierung vor, auf deren Basis die Bundesländer eigene Verordnungen erlassen. Das Inkrafttreten der neuen Länderverordnungen ist für den 8. November geplant; die ARAG Experten empfehlen Urlaubern jedoch, sich in ihrem jeweiligen Bundesland nach der aktuell geltenden Rechtslage zu erkundigen. Nach der Muster-Verordnung bleibt die Meldepflicht bei der zuständigen Behörde – meist sind dies die Gesundheitsämter – bestehen. Die Quarantäne kann früher beendet werden, wenn sich Urlauber nach ihrer Rückkehr testen lassen. Dieser Test ist zurzeit noch kostenlos, darf allerdings frühestens fünf Tage nach Einreise durchgeführt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Test zehn Tage lang aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden muss. Treten innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dennoch Symptome auf, muss ein erneuter Test gemacht werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht sollen unter anderem für berufsbedingte Grenzpendler, Durchreisende, Aufenthalte in einem Risikogebiet unter 24 Stunden und Familienbesuche, die kürzer als 72 Stunden dauern, gelten.

Seit kürzlich auch in Polen für einzelne Regionen eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, ist nur noch Griechenland in puncto Urlaub unproblematisch. In allen übrigen Ländern herrscht zumindest für einzelne Regionen eine Reisewarnung, weil es mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gibt. Das Robert-Koch-Institut aktualisiert die Länder-Liste laufend.

Beherbergungsverbote
Wem durch das Coronavirus die Lust auf eine Auslandsreise vergangen ist, kann zwar auch in Deutschland seinen Urlaub verbringen. Doch auch hier gibt es durch das Beherbergungsverbot für Urlauber aus innerdeutschen Hotspots zahlreiche Einschränkungen. Wer allerdings einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen kann, darf nach Auskunft der ARAG Experten in Hotels und Pensionen übernachten. Dabei ändert sich die Lage fast täglich durch richterliche Urteile, mit denen die Verbote in einzelnen Bundesländern wieder gekippt werden. Zurzeit gibt es entsprechende Entscheidungen für Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen. In anderen Bundesländern wie etwa Bayern und Hessen wurde das Beherbergungsverbot inzwischen von den Landesregierungen wieder abgeschafft.

Mecklenburg-Vorpommern macht es Urlaubern aus innerdeutschen Risikogebieten zurzeit am schwersten: Hier gilt zusätzlich zu einem negativen Corona-Test eine 14-tägige Quarantänepflicht nach Einreise.

In Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen-Anhalt darf man nur mit einem höchstens 48 Stunden alten Corona-Test übernachten. Das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein beschäftigt inzwischen aber sogar das Bundesverfassungsgericht. Ob und inwieweit die Karlsruher Richter über das Verbot entscheiden werden, bleibt allerdings abzuwarten.

Alle übrigen Bundesländer sehen vorerst von Beherbergungsverboten ab. Eine Übernachtung in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ist hier für Urlauber aus ganz Deutschland möglich.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/reisen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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