Hinweisgeberschutzgesetz: So geht es weiter

WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE

Hinweisgeberschutzgesetz: So geht es weiter

Seit Monaten wird in Deutschland über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beraten. Allzu viel Zeit sollten Bundesrat und Bundestag sich damit aber nicht mehr lassen: Eigentlich hätte die Whistleblower-Richtlinie der EU schon bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, Whistleblower vor negativen Konsequenzen aufgrund ihrer Meldung zu schützen. Hinweisgeber sollen über unternehmensinterne Meldestellen oder externe Meldestellen Hinweise zu Gesetzesverstößen, Fehlverhalten und Missständen abgeben können. Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt ab dessen Inkrafttreten für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, Unternehmen zwischen 50 Mitarbeitern haben für die Einrichtung einer internen Meldestelle bis 17. Dezember 2023 Zeit. Bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz drohen Bußgelder. Betroffene Unternehmen sollten sich deshalb rechtzeitig um die Einrichtung einer internen Meldestelle kümmern. Wann das HinSchG in Kraft treten wird, steht aktuell jedoch noch nicht fest. Der Grund: Uneinigkeit in der Regierung.

Erst Aufsplittung, jetzt wieder Einigung

Die Auseinandersetzung zwischen der Ampelkoalition und der Union bezüglich des Hinweisgeberschutzgesetzes hat sich über Monate hinweggezogen. Am 10. Februar 2023 war das Hinweisgeberschutzgesetz an der Zustimmung des Bundestags gescheitert. Ein Verfahrenstrick sollte die Situation retten: Durch eine Aufsplittung des Gesetzentwurfs sollte die Zustimmung des Bundesrats nur für einen der beiden Entwürfe nötig sein. Der neue Entwurf für den Hinweisgeberschutz stimmt weitgehend mit dem Gesetzentwurf des Bundestags vom 16. Dezember 2022 überein. Er beinhaltet jedoch nicht die Änderung des Beamtenstatusgesetzes. Diese ist nötig, um vor allem auch Landesbeamten Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu ermöglichen. Eine solche Änderung würde der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Im zweiten Gesetzentwurf ist die zustimmungsbedürftige Änderung enthalten. Somit hätte einer der Gesetzentwürfe ohne die Zustimmung des Bundesrats durchgewunken werden können.

Am 30. März hätte der Bundestag über diese Aufsplittung, die neu in der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik ist, beraten sollen. Das Thema wurde aber kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Nun sollen Ampelkoalition und Union sich also doch noch einigen. Am 05. April 2023 hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wann dieser sich beraten soll, steht aktuell noch nicht fest. Somit ist wieder alles offen und jeder Kompromiss ist denkbar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Gesetzesentwurf zugunsten von Kompromisslösungen noch einmal angepasst wird.

Was ist der Grund für die Uneinigkeit?

Was ist der Hintergrund des Streits um das Hinweisgeberschutzgesetz? Kritikpunkte sind vor allem eine womöglich hohe bürokratische und finanzielle Belastung durch das Gesetz, gerade für kleine Betriebe. Diese Kritik kann jedoch entkräftet werden, da Whistleblower-Softwares schon für einen zweistelligen Betrag pro Monat zu haben sind. Solche digitalen Hinweisgebersysteme sind leicht zu implementieren und benutzerfreundlich. Mit nur wenigen Klicks können Whistleblower eine Meldung abgeben und mit dem Hinweisempfänger kommunizieren. Ein Meldestellenbeauftragter kümmert sich um die Entgegennahme und Verwaltung eingehender Meldungen. So bleibt der Aufwand für Unternehmen überschaubar und auch die Kosten sind nicht unverhältnismäßig hoch. Ungeachtet der Kritik steht fest: Das Hinweisgeberschutz wird kommen, so oder so. Es handelt sich also nicht mehr um eine Grundsatzdebatte.

Für den 12. Mai 2023 ist eine weitere Sitzung des Bundesrats anberaumt. Bis dahin wird es vermutlich zu einer Einigung gekommen sein. Es ist entsprechend damit zu rechnen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz Mitte des Jahres in Kraft treten wird.

Ihr Unternehmen hat mehr als 50 Mitarbeiter und Sie sind zum Hinweisgeberschutz verpflichtet. Lassen Sie sich zur Rechtslage nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beraten. Mit der Implementierung eines Hinweisgebersystem geben Sie Hinweisgebenden anonym die Möglichkeit Compliance-Verstöße zu melden und Ihr Unternehmen profitiert durch eine von Offenheit und Ehrlichkeit geprägten Unternehmenskultur.
Müssen Sie die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen einhalten und benötigen Hilfe bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Frank Müns hilft Ihnen als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter durch persönliche Beratung und einer gesetzeskonformen Datenschutzorganisation. Neben seiner langjährigen Erfahrung in der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sorgt Frank Müns als Geschäftsführer der Immerce Consulting GmbH für Diskretion, Professionalität und Sorgfalt. Ebenso profitieren Sie durch seine Expertise im Bereich IT Sicherheit nach ISO 27001 sowie BSI Grundschutz. Durch ständige Fortbildungen und Zertifizierungen ist Frank Müns immer up-to-date was Ihre Beratung betrifft.

Firmenkontakt
Immerce Consulting GmbH
Frank Müns
Kemptener Straße 9
87509 Immenstadt
+49 (0) 8323 – 209 99 40
c12fa44d59d65e332d0169c76ecd2324d8739089
https://www.immerce-consulting.de/

Pressekontakt
Immerce GmbH
Frank Müns
Kemptener Straße 9
87509 Immenstadt
+49 (0)8323 – 209 99 40
c12fa44d59d65e332d0169c76ecd2324d8739089
https://www.immerce-consulting.de/

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: