Schaut man in die deutsche Hochwasserstatistik, so wird deutlich, mit der Hitze kommt das Hochwasser, und das meistens zwischen Mai und August. Den Mai haben wir nun bereits erfolgreich und katastrophenfrei hinter uns gebracht und auch der Juni ist nun fast vorbei. Dennoch kann es jederzeit passieren. Dessen ist sich auch der Bundestag bewusst und hat weitsichtig bereits im Mai ein neues Gesetz zur Hochwasserhilfe beschlossen. Frei nach dem Motto von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Wir können Hochwasser nicht verhindern, aber wir können uns besser davor wappnen”.
Ein guter Gedanke, an welchen sich jeder Hauseigentümer orientieren sollte, denn Vorsorgen ist eindeutig besser. “Das zweite Hochwasserschutzgesetz ist ein guter Kompromiss. Wir fördern damit hochwasserangepasstes Bauen und private Vorsorge, um Schäden durch künftige Hochwässer vorzubeugen”, so Hendricks.
Hier weist Sie auf die vergangen Flutkatastrophen und Hochwasserereignisse in den Jahren 2012-2016 hin, in welchen Deiche brachen und auch andere Schutzbauten dem Hochwasser keinen Einhalt bieten konnten. Grundlegend soll künftig vor allem in Risikogebieten hochwasserangepasst gebaut werden. Was das im Einzelnen genau bedeutet, gilt es sich ganz individuell zu informieren, denn es gibt Unterschiede zwischen sogenannten Überschwemmungsgebieten in welchen statistisch gesehen einmal in einhundert Jahren der Ernstfall eintritt und in sogenannten Risikogebieten.
Grundlegend ist aber zur privaten Absicherung zu raten, eine Kellerpumpe oder Flutbox, kann im Ernstfall mehr als hilfreich sein, wenn der Keller oder sogar andere Wohnräume mit Wasser voll laufen. Wichtig ist auch für Bewohner der sogenannten hochwassergefährdeten Gebieten, dass neue Ölheizungsanlagen in diesen Gebieten künftig verboten sind, um Schäden durch austretendes Heizöl zu vermeiden. Auch gilt eine Nachrüstpflicht, welche besagt, dass Ölheizungsanlagen in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten, in einem Zeitraum von 5 bis 15 Jahren nachgerüstet werden müssen, um das Austreten des Heizöls bei Hochwasser zu vermeiden. Ist ein Ersatz nicht möglich, so ist man dazu verpflichtet diesen Öltank wasserfest zu machen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministrium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
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