Hundebesitzer wissen um die Unberechenbarkeit ihrer Tiere. Sie können plötzlich über die Straße laufen, Radfahrer zum Stürzen bringen oder in fremden Wohnungen Schäden verursachen.
Im schlimmsten Fall beißen Hunde andere Tiere oder Menschen. Vor den Folgen dieser Unberechenbarkeit schützt die Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Haftungsfrage geregelt. Hundehalter haften ab dem Moment für jeden Schaden, den ihr Tier anrichtet, in vollem Umfang, ab dem sie das Tier besitzen. Aus diesen Grund gibt es die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist, obwohl sie so heißt, keine Pflichtversicherung. Jeder Hundehalter entscheidet selbst über deren Abschluss. Weil die Folgen eines Schadens, den ein Hund anrichten kann, im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeutet, sollten Hundehalter immer eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Wovor die Hundehalterhaftpflichtversicherung Schutz bietet
Diese Haftpflichtversicherung schützt den Hundehalter schützt vor den finanziellen Folgen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach sich ziehen. Die jeweilige Deckungssumme ist dabei Vertragsbestandteil. Sie sollte nicht zu niedrig bemessen sein. Neben dem finanziellen Ausgleich entstandener Schäden übernimmt die Hundehalterhaftpflichtversicherung als eine Art Rechtsschutzversicherung auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Verschiedene Angebote vergleichen
Die Wichtigkeit einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter steht außer Frage. Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte ein Vergleich verschiedener Anbieter erfolgen, das Preis-Leistungs-Verhältnis kann bei gleicher Leistung sehr unterschiedlich sein.
Die richtige Versicherung abschließen
Die Vertragsbedingungen der Anbieter sind vom Grundprinzip alle ähnlich. Dennoch gibt es erhebliche Differenzen bei den zu zahlenden Jahresbeiträgen. Darüber hinaus gibt es Anbieter, die Extras wie Fremdbetreuung oder Schäden in Hotels und Ferienwohnung mit einschließen. Je nach Kundenwunsch lässt sich die individuelle Versicherung für den Einzelfall nach einem Bausteinprinzip abschließen.
Unverzichtbare Vertragsbestandteile sind solche Dinge wie das Freilaufen ohne Leine, die Übernahme von Anwaltskosten und die Abwehr unberechtigter Forderungen Dritter. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind hingegen Schäden am Eigentum des Hundehalters und seiner Angehörigen.
Warum die Hundehalterhaftpflicht unverzichtbar ist
Egal wie groß der Hund ist, und auch egal, ob er bissig ist oder nicht. Nie ist absehbar, ob ein Schaden entsteht. Und wenn ein Schaden entsteht, ist nicht vorhersehbar, welche finanziellen Ausmaße der Schaden hat.
Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit Ihrem Vierbeiner ohne Leine spazieren. Ihr Rüde wittert auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine läufige Hündin. Er läuft los. Ihre Kommandos ignoriert er, die Autos auf der Straße auch. Es kommt zu einem Verkehrsunfall. Ihr Hund bleibt unverletzt. Aber der Fahrer des Pkws, der eine Vollbremsung eingeleitet hat, erleidet einen gesundheitlichen Schaden und das Auto landet am Baum. Für alle Schäden müssen Sie als Hundehalter aufkommen. Das wird teuer – aber nicht, wenn sie eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen haben.
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