Ich heb“ ab – lange nicht geflogen

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ARAG Experten mit Tipps für eine Flugreise mit Kindern

Ich heb" ab - lange nicht geflogen

Eine Flugreise mit Kindern kann zur Herausforderung werden. Vor allem, wenn es für den Nachwuchs das erste Mal in die Luft geht oder die Kinder noch klein sind. Daher kann eine gute Vorbereitung und Planung die Nerven aller schonen – auch die der mitreisenden Passagiere. Die ARAG Experten geben Tipps, was es bei einer Flugreise mit Kids zu beachten gibt.

Wichtige Dokumente
Bereits bei Buchung der Reise raten die ARAG Experten zu einem Blick in Reisepässe oder Personalausweise. Sind alle Papiere noch gültig? Sollten Dokumente bereits abgelaufen sein, darf man in viele Länder der Europäischen Union (EU) trotzdem noch ein Jahr nach Ablauf einreisen. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes erfahren Urlauber, wo welche Regelung gilt. Allerdings könnten Airlines Passagieren mit abgelaufenen Papieren einen Strich durch die Rechnung machen und sie nicht transportieren. Aber auch auf die Schnelle gibt es diverse Möglichkeiten, zu neuen Ausweispapieren zu kommen. Wie der Urlaub mit Express- oder vorläufigen Papieren noch gerettet werden kann, haben die ARAG Experten hier zusammengetragen.

Kinder benötigen für Flugreisen innerhalb des Schengen-Raumes, wozu aktuell 27 Länder in Europa gehören, einen gültigen Personalausweis. Der kann direkt nach der Geburt beantragt werden und ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres jeweils sechs Jahre lang gültig. Auch ein biometrischer Reisepass ist zulässig, er kann ebenfalls ab der Geburt beantragt werden und hat die gleiche Gültigkeit wie der Personalausweis. Eine weitere Möglichkeit der Legitimierung ist ein Kinderreisepass. Hier weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass Kinderreisepässe immer nur ein Jahr gültig sind und bei Ablauf im Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes verlängert werden müssen. Das geht bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Außerdem erkennen manche Länder – wie zum Beispiel die USA – den Kinderreisepass nicht für die Einreise an. Übrigens: Seit 2006 benötigen Kinder ihre eigenen Ausweisdokumente. Ein Eintrag in den Reisepass der Eltern und auch das weiße Faltblatt als Ersatz-Kinderpass sind nicht mehr zulässig.

Weitere wichtige Dokumente, die für den Nachwuchs mitgenommen werden sollten, sind der Impfausweis und eventuell eine Kopie der Geburtsurkunde. Sind für die Einreise Visum oder elektronische Einreisegenehmigung erforderlich, raten die ARAG Experten für die Beantragung einige Wochen Zeit einzuplanen.

Kindgerechter Zeitplan
Wer mit Kindern reist, sollte – bei aller Liebe zu Spontanität und Sich-treiben-lassen – sämtliche Flüge, Unterkünfte und andere Reisearrangements im Voraus buchen, um vor Ort keine bösen Überraschungen zu erleben. Um den Stress für Kinder zu minimieren, raten die ARAG Experten, bereits auf dem Weg zum Flughafen genügend Zeit für Zwischenstopps und Ruhe- sowie Tobepausen einzuplanen. Auch der Schlaf- und Essensplan des Nachwuchses sollte vor allem bei Destinationen bedacht werden, wo es zum Jetlag durch Zeitverschiebung kommen kann. Womöglich kann man die Flüge so planen, dass sie mit den normalen Schlafgewohnheiten der Kids übereinstimmen.

Babys und Kleinkinder an Bord
Jede Airline hat in puncto Kinderwagen und Co. ihre eigenen Vorschriften und Regeln. Je nach Größe und Gewicht müssen selbst faltbare Kinderwagen und Buggys also oft im Frachtraum mitfliegen. Das heißt, sie müssen wie das übrige Gepäck vor dem Flug aufgegeben werden, unter Umständen sogar mit einem Aufpreis. In diesem Fall raten die ARAG Experten, den Gepäckanhänger gut aufzubewahren. Falls Kinderwagen oder Buggy beim Transport beschädigt werden oder gar nicht erst ankommen, ist ein Erstattungsanspruch an die Airline einfacher durchzusetzen. Unbedingt hilfreich ist dafür auch ein Kaufbeleg mit dem Anschaffungspreis des Kindergefährts.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die 100-Milliliter-Grenze für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck für Babynahrung und Medikamente nicht gilt. Babybrei, Säfte oder Milch dürfen in der Menge mitgeführt werden, wie es für die Dauer des Fluges nötig ist. Bei Medikamenten – und zwar nicht nur denen für Kinder – raten die ARAG Experten zu einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung über die Notwendigkeit der Einnahme.

Unterhaltung an Bord
Viele Fluggesellschaften verteilen Malsachen oder Spielzeug an ihre kleinen Fluggäste. Aber je nach Alter und Flugdauer sollten Eltern grundsätzlich für Unterhaltung an Bord sorgen: Spiele, Bücher, Spielzeug oder elektronische Geräte können Kinder eine gute Weile beschäftigen. Auch Snacks und Getränke kann den Nachwuchs bei Laune halten – ungesunder Naschkram ist hier ausnahmsweise erlaubt.

Alleinreisende Kinder
Hier haben Airlines unterschiedliche Bestimmungen, ab wann ein Kind alleine mitfliegen darf. In der Regel liegt das Alter zwischen 12 und 16 Jahren. Sind allein reisende Kinder jünger, bieten viele Fluggesellschaften aber einen kostenpflichtigen Betreuungsservice über die gesamte Flugdauer bis hin zur Übergabe am Zielflughafen an. Je nachdem, wohin es geht, benötigen Kinder eine Reisevollmacht, wenn kein Erziehungsberechtigter mitreist. Das Auswärtige Amt gibt Tipps, welche Angaben die Einverständniserklärung für Minderjährige enthalten sollte.

Schule schwänzen und Ferien verlängern
Wie jüngst wieder am Flughafen im bayerischen Memmingen geschehen, erwischt die Polizei jedes Jahr Familien, die sich außerhalb der offiziellen Schulferien auf Reisen machen. Je nach Destination können so einige hundert Euro gespart werden. Doch die ARAG Experten erinnern daran, dass Schuleschwänzen kein Kavaliersdelikt ist und mit hohen Strafen geahndet werden kann. Gleichzeitig weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Schulen nur in individuell begründeten Ausnahmefällen ein ärztliches Attest einfordern dürfen, auch wenn viele Schulen aufgrund der hohen Schüler-Fehlzahlen vor und nach den Ferien eine Attestpflicht eingeführt haben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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