Die bisherige Schufa-Datenübersicht nach § 34 BDSG wurde durch die neue Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) ersetzt.
Stellen Sie sich vor, Ihr Geschäftspartner lehnt Geschäfte mit Ihnen ab, weil Ihre Bonität angeblich zu wünschen übrig lässt. Daran müssen Sie nicht einmal schuld sein. Möglich ist es auch, dass bei der Schufa falsche Daten über Sie gespeichert worden sind. Das allein ist schon Grund genug, sich von der Schufa die zu Ihnen erfassten Daten zeigen zu lassen, um sie notfalls korrigieren zu können.
Wer einen Kredit oder einen anderen Vertrag abschließen möchte, wird oft von seinem Geschäftspartner mit der Bitte um eine Schufa-Selbstauskunft konfrontiert. Auch sonst kann es ratsam sein, sich zu erkundigen, welche Daten bei der Schufa zur eigenen Person gespeichert sind.
Die kostenlose Auskunft enthält persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort und aktuelle Vertragspartner (Bank, Mobilfunkanbieter, etc.). Ferner ist der Schufa-Score vermerkt, der die Kreditwürdigkeit bezeichnet. Und es stehen die sogenannten Negativmerkmale darin. Das sind beispielsweise Mahnbescheide, Räumungsklagen, Pfändungen oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid genannt).
Oft sind mehr Informationen enthalten, als nötig, weil die Übersicht über die Daten sowohl für den Eigengebrauch als auch zur Weitergabe an Dritte gedacht ist. Die Banken und der Einzelhandel haben durch die Schufa-Auskunft die Möglichkeit, Verträge über Darlehen, Handyverträge oder Kaufverträge auf Raten an den Verbraucher zu vergeben. Der Zweck ist, dass der Vertragspartner finanzielle Sicherheit bekommt.
Wer sich beispielsweise ein Fernsehgerät anschaffen möchte, das er nicht sofort bezahlen kann, hat der Einzelhandel die Möglichkeit, die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate zu verlangen, um sicherzugehen, ob ein regelmäßiges Einkommen verfügbar ist. Mithilfe der Schufa-Auskunft lässt sich dann überprüfen, ob der Kunde in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen auch nachgekommen ist oder ob er durch das Nichtzahlen von fälligen Rechnungen aufgefallen ist.
Solche Einträge werden, nach Beseitigung der Ursache, in der Regel nach einiger Zeit wieder gelöscht, damit der Verbraucher nicht für immer und ewig als unsolider Vertragspartner gebrandmarkt ist. Aber das ist auch nicht immer der Fall und es können sich durchaus auch Einträge finden, die bereits hätten gelöscht werden müssen. Gleichzeitig schützt diese Vorrichtung aber auch den Verbraucher selbst, indem sie es ihm erschwert, sich mehr Zahlungsverpflichtungen aufzubürden, als er sich tatsächlich leisten kann.
Wie und wo kann ich die Schufa Auskunft bekommen?
Um eine kostenlose Auskunft über die Daten zu erhalten, die zu Ihrer Person bei der Schufa gespeichert sind, können Sie sich direkt an die Schufa wenden. Sie erhalten die Daten digital (die kompakte Variante) oder als Datenkopie auf dem Papier (nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung). Letztere Auskunft ist kostenlos. Die digitale Version kostet monatlich eine Gebühr in Höhe von 3,95 Euro. Im Preis sind mehrere Funktionen enthalten.
Wenn Sie nur eine Datenübersicht auf Papier möchten, genügt auch die kostenlose Version. Diese können Sie auch online bestellen. Dazu müssen Sie Ihre vollständigen Daten auf der Homepage der Schufa eingeben und einen eingescannten Identitätsnachweis hochladen. Hier können Sie Ihre Schufa Auskunft kostenlos, online anfordern www.kredit-markt.eu/content/schufa-selbstauskunft-kostenlos.
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