Illegale Preisabsprachen in der Edelstahlbranche – Bundekartellamt verhängt Geldbußen
Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 205 Millionen Euro gegen mehrere Unternehmen und Verantwortliche aus der Edelstahlbranche verhängt.
Wie das Bundeskartellamt am 12. Juli 2018 mitteilt, hat es gegen sechs Edelstahlunternehmen, einen Branchenverband und zehn verantwortliche Personen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 205 Millionen Euro verhängt, weil die Beteiligten Preise abgesprochen und wettbewerblich sensible Informationen ausgetauscht haben. Gegen vier weitere Unternehmen und einen Verband dauern die Ermittlungen noch an.
Das Verfahren wurde bereits 2015 mit einer branchenweiten Durchsuchung eingeleitet. Nach Angaben des Bundeskartellamts stellte sich heraus, dass die Unternehmen wichtige Preisbestandteile über Jahre abgesprochen und den Preiswettbewerb zwischen den Unternehmen erheblich beeinträchtigt haben. Zu den von den Absprachen betroffenen Produkten gehören Stahl-Langerzeugnisse der Produktgruppen Edelbaustahl, Werkzeug- und Schnellarbeitsstahl sowie RSH-Stahl. Diese Produkte werden üblicherweise nach einem Preismodell vertrieben, das sich im Wesentlichen aus einem Basispreis und Zuschlägen für bestimmte Einsatzstoffe, insbesondere Schrott und Legierungen, zusammensetzt. Die Zuschläge machen dabei einen erheblichen Teil des Endpreises aus. Die betroffenen Unternehmen haben mindestens seit 2004 bis längstens zu den Durchsuchungen im November 2015 die Berechnungsweise der Schrott- und Legierungszuschläge abgestimmt und branchenweit einheitlich verwendet. Zudem sollen sich Unternehmensverantwortliche auch über die Erhöhung des Basispreise und weitere sensible Informationen ausgetauscht haben.
Die Ermittlungen hätten deutlich gemacht, dass die Kartellanten einen Preiswettbewerb vermeiden oder zumindest spürbar reduzieren wollten, um für alle Unternehmen ein möglichst auskömmliches Preisniveau im Markt zu etablieren, teilte das Kartellamt mit.
Durch Preisabsprache wird der faire Wettbewerb behindert und gegen das Kartellrecht verstoßen. Derartige Verstöße können neben von den Kartellbehörden verhängten Bußgeldern noch weitere empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Auf die Kartellanten können außerdem Schadensersatzforderungen der Geschädigten zukommen.
Allerdings sind Verstöße gegen das Kartellrecht keineswegs immer so offensichtlich, wie z.B. bei illegalen Preisabsprachen. Auch einzelne Vertragsklauseln können schon gegen geltendes Recht verstoßen. Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen von im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht kompetenten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.
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