Immer häufiger Anfragen zum Sozialversicherungsschutz

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Zum Jahresende verzeichnen Verbraucherschützer und Versicherungsmakler einen verstärkten Anstieg an Kundennachfragen zum Sozialversicherungsrechtsschutz. Wenn es zu Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenkasse, mit der Rentenversicherung oder der Bundesanstalt für Arbeit kommt, fühlen sich viele Versicherte angesichts der ungleichen Kräfteverhältnisse macht- und ratlos. Doch als Versicherter muss man nicht jede Entscheidung der Sozialversicherungsträger hinnehmen. Der Verbraucherschutz weist aktuell darauf hin, dass man mit einer guten Rechtsschutzversicherung gegen Entscheidungen vorgehen kann. Wofür genau eine Rechtsschutzversicherung alles aufkommen kann, erfährt man auf https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/

Versicherte zeigen sich beunruhigt

Es ist ein Trend, der sich seit längerer Zeit abzeichnet. Immer häufiger erhalten gesetzlich Versicherte kein Krankengeld von ihrem Versicherer, weil vordergründig nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Immer öfter gibt es Probleme mit den Krankenkassen bei der Einstufung in eine Pflegestufe und bei der Zahlung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Ganz ähnlich sieht es aus, wenn es zu Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft nach einem dienstlichen Unfall kommt. In der Presse werden entsprechende Berichterstattungen laut, auch sie sorgen bei den Verbrauchern für Unruhe. Alle Fragestellungen fallen unter das Sozialrecht.

Sozialrecht geht jeden Versicherten an

Das Sozialrecht erstreckt sich auf das Sozialsystem der Bundesrepublik und ist somit für jeden Sozialversicherten relevant. Es greift bei Versicherungsfragen rund um die gesetzliche Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung. Anlässe für Streitigkeiten im Sozialrecht gibt es für den Versicherten also genug, und wie die Anfragen beim Verbraucherschutz zeigen, tauchen sie in der Praxis immer wieder auf. Für Versicherte ist es wichtig zu wissen, dass sie nicht jeden Bescheid der Versicherungsträger akzeptieren müssen, wenn sich abzeichnet, dass eine berechtigte Leistung nicht erbracht wird. Eine Rechtsschutzversicherung ist erforderlich, wenn man einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen will.

So hilft eine Rechtsschutzversicherung

Damit der Versicherte einen Bescheid juristisch prüfen lassen kann, sollte er in seiner Rechtsschutzversicherung das Modul Sozialrecht abgeschlossen haben. Viele Tarife für die Rechtsschutzversicherung decken diesen Baustein neben dem Privatrecht, dem Arbeitsrecht und dem Verkehrsrecht an. Wenn dieses Modul in der Rechtsschutzversicherung vorgesehen ist, kann der Versicherte beispielsweise ein Widerspruchsverfahren anstrengen, wenn ein Bescheid vom Versicherungsträger eingeht. Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherung bereits bestehen muss, bevor der Verhandlungsfall entsteht. Die Wartezeit, die der Versicherer veranschlagt, kann unterschiedlich lang sein, sie beträgt aber in der Regel mehrere Monate. Sollte der Rechtsschutzfall eintreten, bevor die Versicherung abgeschlossen wurde, ist der Versicherer berechtigt, die Leistung abzulehnen.

Der Vergleich als weitere Option

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Rechtsanwalts und die Gerichtskosten, wenn es zum Streitfall kommt und wenn man einen Prozess anstrengen muss, um sein Recht zu erstreiten. Häufig muss es nach einem Widerspruch gegen einen Bescheid aber gar nicht erst zum Prozess kommen. Wenn sich beide Parteien außergerichtlich einigen wollen, kommt ein Vergleich in Frage. Auch er kann durch einen Rechtsanwalt begleitet und unterstützt werden. Ob ein Prozess oder ein Vergleich die bessere Variante ist, hängt am Ende vom Verhalten des Versicherers ab. Wenn Versicherte einen Bescheid des Sozialversicherungsträgers erhalten, mit dem sie nicht einverstanden sind, sollten sie auf jeden Fall Beistand bei einem erfahrenen Anwalt für Sozialrecht suchen, um die nächsten Schritte zu klären.

 

Katharina Krech – Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de über den Sozial-Rechtsschutz: „Der Sozial-Rechtsschutz ist definitiv ein wichtiger Grund für viele eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Für den Verbraucher ist es auch von Vorteil, dass dieser Bereich im Baustein „Privat“ bei den Versicherern mit abgedeckt ist und somit nicht nur im Sozialrecht Rechtsbestand geboten wird, sondern auch in vielen anderen Bereichen, welche der Baustein „Privat“ mit abdeckt.

Wenn man bedenkt wie viele Rechtsstreitigkeiten es in diesem Bereich gibt, ist es für den Verbraucher eine günstige Lösung sich so vorsorglich abzusichern. Mittlerweile zähl der Sozial-Rechtsschutz als Standard und ist somit in jeder guten Rechtsschutzversicherung auch ohne Wartezeiten enthalten. Wichtig ist nur: Man kann eine Rechtsschutzversicherung nur abschließen, wenn das Schadenereignis noch nicht eingetreten ist. Viele Verbraucher hoffen oft, dass sie noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen können, obwohl schon längst ein Streit besteht. Dies ist natürlich nicht möglich und man kann sich somit nur vorsorglich absichern. Wenn man dann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, greift diese zum Beispiel in folgenden Fällen: Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente oder Einordnung in Pflegestufe, Kostenübernahme für neue OP-Methoden und Therapien, nach einem Arbeitsunfall – Höhe des Invaliditätsgrads oder Rentenanspruchs.

All diese Beispiele zeigen auf, in wie vielen Fällen alleine nur der Sozial-Rechtsschutz von großem Vorteil sein kann. Somit ist es für Verbraucher oftmals sehr hilfreich in all diesen Bereichen Rechtsbeistand zu erhalten.“

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Author: transparent

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