Aut-idem-Kreuz der Ärzte verhindert Ersatzprodukte
sup.- Entgegen der dringenden Empfehlungen der Lungenfachärzte sind Inhalationssysteme zur Behandlung von chronischen Atemwegserkrankungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht auf die Ausschlussliste gesetzt worden. Die Inhalatoren befinden sich stattdessen in einer Festbetragsgruppe. Das bedeutet, dass Apotheker im Prinzip verpflichtet sind, ein per Rezept verordnetes Inhalationspräparat (Original) durch ein günstigeres Nachahmerprodukt (Generikum) zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Inhalatoren eine nahezu identische Wirkstoffkombination enthalten.
Solch ein Austausch ist jedoch bei Atemwegserkrankungen äußerst problematisch. Rund zehn Mio. Menschen leiden in Deutschland an Asthma oder COPD. Sie sind auf eine Dauermedikation angewiesen und müssen täglich entsprechende Medikamente inhalieren. Der Erfolg der Behandlung wird maßgeblich von einer korrekten, vollständigen Inhalation beeinflusst. Ob eine korrekte Anwendung kontinuierlich gelingt und somit Therapietreue (Compliance) erreicht wird, hängt entscheidend von der Art des Inhalationssystems ab. So hat z. B. erst kürzlich eine Studie von Dr. Thomas Voshaar (Krankenhaus Bethanien, Moers) gezeigt, dass mit Inhalatoren der neuen Generation (z. B. Foster Nexthaler), die ein patentiertes Volldosis-Feedback-System bieten, eine deutliche Verbesserung der Compliance im Vergleich zu herkömmlichen Inhalatoren erzielt wird. „Durch die spezielle Konstruktion dieses patentierten Systems wird eine Behandlung mit hoher Dosiskonstanz gewährleistet“, bestätigt Dr. Voshaar.
Wenn Ärzte verhindern wollen, dass der von ihnen verordnete Inhalator in der Apotheke durch ein Nachahmerprodukt ersetzt wird, können sie dies durch das so genannte Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept sicherstellen. Dieses Kreuz signalisiert verbindlich, dass kein Austausch vorgenommen werden darf. Eine Befragung von mehr als 300 Lungenfachärzten in Deutschland hat gezeigt, dass 97 Prozent der Pneumologen diese Option wählen, allerdings erheblich weniger Hausärzte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
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Redaktion Ilona Kruchen
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