Inkasso: Nicht jede Forderung ist auch berechtigt!

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ARAG Experten warnen vor einer Abzocke durch allzu forsche Inkassodienste

Inkasso: Nicht jede Forderung ist auch berechtigt!

Die Zahlungsmoral der Verbraucher lässt stetig nach. Viele Selbstständige und Unternehmer treten darum ihre Forderungen an Inkassounternehmen ab. Die kümmern sich dann mit Nachdruck darum, dass der säumige Kunde seine überfälligen Rechnungen zeitnah begleicht. Das ist meistens gerechtfertigt – auch wenn der Ton zuweilen rau ist. Meistens – aber lange noch nicht immer! ARAG Experten warnen vor den schwarzen Schafen der Branche.

Was leisten Inkassodienste?
Die Inkassodienste werden mit der außergerichtlichen Durchsetzung einer vermeintlich bestehenden Forderung beauftragt und übernehmen den Einzug der geltend gemachten Beträge. Ein solches Vorgehen ist bei säumigen Schuldnern zunächst nichts Ungewöhnliches. Anstatt eines Rechtsanwalts bedienen sich viele Gläubiger eines Inkassounternehmens, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Doch in diesem Geschäft tummeln sich immer mehr schwarze Schafe und oftmals handelt es sich um Fälle dreister „Abzocke“, warnen ARAG-Experten.

Unberechtigte Forderungen
Die Empfänger von Mahnungen können immer häufiger nichts mit den geltend gemachten Forderungen anfangen. Weder der vermeintliche Gläubiger noch die geltend gemachten Beträge sind nachvollziehbar. Als Grund für die Inanspruchnahme wird oft ein im Internet oder am Telefon abgeschlossener Vertrag vorgeschoben. Die vereinbarte Dienstleistung habe der Anbieter erbracht, der Adressat als vermeintlicher Kunde aber nicht bezahlt. Daher schaltet sich dann das Inkassounternehmen zur Geltendmachung der Forderung ein.

Nicht einschüchtern lassen!
Der Empfänger eines solchen Schreibens sollte den Vorgang auf jeden Fall genau prüfen. Wurden der behauptete Vertrag und die angebliche Dienstleistung vom Gläubiger wie behauptet erbracht? Falls diese Angaben nicht nachvollziehbar sind, sollte der Anspruch mit einem formlosen Schreiben bestritten werden. Sind Name oder Adresse nicht vollständig oder nicht korrekt geschrieben, ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. Unter Umständen wird hier versucht, ohne bestehende Ansprüche eine Zahlung zu erzwingen. Hat das Inkassounternehmen seinen Sitz im Ausland und handelt es sich lediglich um eine Postfachadresse, ist dies ein weiteres Indiz für eine mögliche Abzocke. Folgen auf das Bestreiten der Forderung dann lediglich weitere Mahnungen, ohne dass das Inkassounternehmen konkrete Angaben und Nachweise für die geltend gemachte Forderung vorlegt, muss man davon ausgehen, dass hier keine seriöse Firma am Werk ist. Das stetige Aufbauen einer Drohkulisse, ohne sich inhaltlich mit den Einwendungen des vermeintlichen Schuldners auseinanderzusetzten, ist typisch für ein System der Abzocke. Verbraucher sollten sich nicht verunsichern lassen. Weitere Mahnungen können ignoriert werden. Sollte tatsächlich in einem Fall ein Mahnbescheid beantragt und zugestellt werden, sollte der Betroffene auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch einlegen. Wird nach Widerspruch eine Klage zugestellt, sollte ein Rechtsanwalt mit der Abwehr des Anspruchs im Klageverfahren beauftragt werden. Besteht der geltend gemachte Anspruch nicht, wird die Klage abgewiesen. Der Kläger scheitert und muss die gesamten Kosten des Rechtstreits tragen, auch die des beauftragten Rechtsanwaltes.

Verbraucherzentralen helfen!
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit einem Inkassounternehmen bieten auch die Verbraucherzentralen eine gute Hilfestellung. Auf ihren Internetseiten wird in regelmäßigen Abständen über Inkassounternehmen informiert, die versuchen, mit solchen dubiosen Geschäftsmodellen Verbraucher um ihr Geld zu bringen. In einem solchen Fall heißt es, Ruhe zu bewahren und den Anspruch zu bestreiten. Von weiteren Mahnungen sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen und auf gar keinen Fall dem Druck nachgeben und unberechtigte Rechnungen bezahlen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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