Stettin 25.06.2017. Die Kanzlei der deutschsprachigen Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak, LL.M. bietet eine komplette Unterstützung bei der Zwangsvollstreckung in Polen an.
Offene Rechnungen werden schnell zu nicht beglichenen Forderungen. In den meisten Fällen hilft dann nur noch ein Inkasso Anwalt. Innerhalb eines Landes gibt es verschiedene Regeln wie das abzulaufen hat. In Deutschland kann man in der Regel einen Titel erwirken, der bis zu 30 Jahre vollstreckbar bleibt. Aber wie ist das mit anderen Ländern? Gelten bereits hier erwirkte Titel auch dort?
Die Lösung aus Polen
Der Anbieter inkasso-polen-anwalt.de sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei Inkasso Angelegenheiten. Somit ist ein einwandfreies Inkasso in Polen gewährleistet. Der Kunde aus der europäischen Union braucht sich um nichts weiter zu kümmern. Er vergibt sein Anliegen einfach an inkasso-polen-anwalt.de und erhält nach Prüfung seine Antwort. Der Vorteil liegt ganz klar in der länderübergreifenden Bearbeitung von offenen Forderungen. Das Inkasso in Polen bearbeitet alle Fälle, die sich vor Ort abspielen und gibt wichtige Hinweise zur Klärung im streitbaren Forderungsmanagement.
Zurück aus Polen
Wer einen Inkasso Auftrag in Polen zu vergeben hat, kann den Anbieter kontaktieren und weitere Formalitäten mit der Kanzlei klären. Die Anwältin ist polnisch versiert und kennt sich mit den gesetzlichen Vorschriften in Polen aus. Das Inkasso in Polen hat daher den Vorteil die Gegebenheiten vor Ort zu kennen und richtig einschätzen zu können. Wer noch Außenstände in Polen hat, kann sich an die Webseite von inkasso-polen-anwalt.de wenden und sich Hilfe holen. Verloren gegangenes Geld muss nicht unbedingt verloren bleiben.
Über:
Rechtsanwaltskanzlei Polen
Frau adw. Monika Osinska-Majchrzak
ul. Marszalka Józefa Pilsudskiego 20/4
70-462 Stettin
Polen
fon ..: +48 605-08-59-13
web ..: http://www.inkasso-polen-anwalt.de
email : kancelaria@adwokat-osinska.pl
Die Kanzlei der Rechtsanwältin Monika Osinska-Majchrzak, LL.M. (German and Polish Law) unterstützt Sie komplett bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen / Inkasso in Polen. Der Forderungseinzug kann sowohl außergerichtlich (Erstellung von Zahlungsaufforderungen) als auch gerichtlich (Mahnverfahren) betrieben werden. Unsere Kanzlei befasst sich schon seit mehreren Jahren mit der Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln. Die Reichweite der Kanzlei für die Zwangsvollstreckung in Polen bezieht sich auf das ganze Gebiet von Polen.
Pressekontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Polen
Frau adw. Monika Osinska-Majchrzak
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70-462 Stettin
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web ..: http://www.inkasso-polen-anwalt.de
email : kancelaria@adwokat-osinska.pl