Im November 2014 findet in Neustadt an der Weinstraße ein Sachkundelehrgang für Inkassorecht statt. Mit der Einrichtung dieses Seminarcenters vermittelt der in Frankfurt/Main ansässige Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) die theoretischen Grundlagen, die zur Registrierung als Inkassodienstleister notwendig sind. Zielgruppe des Seminars sind zukünftige Selbstständige
Im November 2014 findet in Neustadt an der Weinstraße ein Sachkundelehrgang (http://www.sachkunde-inkasso.de/) für Inkassorecht statt. Mit der Einrichtung dieses Seminarcenters vermittelt der in Frankfurt/Main ansässige Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) die theoretischen Grundlagen, die zur Registrierung als Inkassodienstleister notwendig sind. Zielgruppe des Seminars sind zukünftige Selbstständige oder Führungskräfte.
Frankfurt/Main, den 12.06.2014. Inkassodienstleister müssen theoretische und praktische Prüfungen nachweisen, bevor sie in Eigenverantwortung tätig werden dürfen. Die mindestens zweijährige Inkasso-Praxis wird normalerweise durch die Ausbildung oder Berufserfahrung und entsprechende Arbeitszeugnisse erbracht. Für den theoretischen Teil steht nun das neue Seminarcenter des Bundesverbandes zur Verfügung. Ein solches Seminar ist Voraussetzung für die Zulassung als Inkassodienstleister. Darunter sind sowohl Unternehmer zu verstehen, die sich in Zukunft mit einem Inkassobüro selbstständig machen möchten, als auch verantwortliche Führungskräfte in großen Firmen, die eine eigene Abteilung damit beauftragen; ebenso Führungskräfte in größeren Inkassobüros, die für ihre Aufgaben eine Qualifizierung benötigen.
Kurse für Einsteiger und Fortgeschrittene
Erfahrene Dozenten vermitteln in den Seminaren die nötigen theoretischen Rechtskenntnisse auf Basis des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), in dem es um die Regelung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen geht. Der betriebswirtschaftliche Begriff Inkasso umfasst die Eintreibung von Forderungen, ein Punkt, mit dem viele Unternehmen zu kämpfen haben, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Damit das Wissen sich im Laufe der Zeit nicht abschwächt, werden Auffrischungskurse angeboten. Weiterhin gibt es Spezialkurse, denn kaum ein Fall ist wie der Andere, und es treten immer wieder individuelle Besonderheiten auf, die auf einer gesicherten Rechtsgrundlage behandelt werden müssen.
Der Qualifizierungsnachweis
Jeder Sachkundelehrgang (http://www.sachkunde-inkasso.de/) bietet Präsenzzeiten und Selbstlernphasen, diese unterstützt durch reichhaltiges Lernmaterial. In einer schriftlichen Prüfung werden Kenntnisse in den Bereichen Bürgerliches Recht, Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozessrecht abgefragt. Bestandteile sind natürlich auch Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht. Ein Sachkundelehrgang muss mindestens 120 Zeitstunden umfassen und schließt mit der Prüfung sowie einem Zeugnis ab.
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Direktkontakt
Telefon: 069 710 456 460
Telefax: 069 710 456 450
E-Mail: post@bfif.de
www.bfif.de Bildquelle:kein externes Copyright
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.)
Patric Weilacher
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt
069 710 456 460
post@bfif.de
http://www.bfif.de/