Insolvenz Air Berlin / NIKI: Landgericht Berlin erklärt deutsche Gerichtsbarkeit für Insolvenzverfahren von NIKI für unzuständig

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Insolvenz Air Berlin / NIKI: Landgericht Berlin erklärt deutsche Gerichtsbarkeit für Insolvenzverfahren von NIKI für unzuständig
(Bildquelle: © Shutterstock)

Heute Nachmittag hat das Landgericht Berlin der Beschwerde des Fluggastportals FairPlane stattgegeben und seine Zuständigkeit für das Hauptverfahren der Insolvenz von NIKI abgelehnt. Damit ist nun das Landesgericht Korneuburg am Zug. Hier hatte FairPlane die Eröffnung der NIKI-Insolvenz beantragt. Bereits heute hat dazu eine Verhandlung stattgefunden. FairPlane erwartet zeitnah eine Entscheidung des Gerichts und die Einsetzung eines Masseverwalters.

“Wir begrüßen diese Entscheidung, denn getrennte Verfahren von Air Berlin in Deutschland und NIKI in Österreich verhindern einen Interessenskonflikt des Masseverwalters und eine mögliche Verkleinerung der Masse von NIKI – denn einer der größten Schuldner von NIKI ist Air Berlin”, so FairPlane-Geschäftsführer Andreas Sernetz.

Mit der Meinung, dass das Verfahren nach Österreich gehört, ist FairPlane nicht alleine. Immer wieder äußerten sich Gläubigerschutzvertreter und Juristen teils offen (Der Standard vom 15.12.2017), teils unter vorgehaltener Hand (Austrian Aviation Net vom 15.12.2017) sehr kritisch zu der Einschätzung, dass das Insolvenzverfahren für NIKI in Deutschland abzuhandeln wäre.

Keine Gefährdung für den Verkauf von NIKI
Ein Insolvenzverfahren in Österreich gefährdet den Deal mit IAG nicht. Sobald das Insolvenzverfahren für NIKI in Österreich stattfindet, kann der Masseverwalter den in Berlin beschlossenen Deal mit IAG/Vueling ebenso bestätigen und die weitere Umsetzung verfolgen. Außerdem sind durch die Verlängerung der Frist durch den österreichischen Infrastrukturminister die Start- und Landerechte für die kommenden drei Monate gesichert.

FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services
FairPlane ( www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit “FairPlane Express” erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit “FairPlane Standard” wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von maximal 24,5 Prozent (zzgl. MwSt). Darüber hinaus hilft FairPlane mit TicketRefund ( www.ticketrefund.de) Konsumenten auch dabei, bei nicht angetretenen Flügen bis zu 95 Prozent des Ticketpreises zurück zu erhalten. Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2010 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Weitere Informationen finden Sie regelmäßig unter www.comeo.de/fairplane

Firmenkontakt
FairPlane
Prof. Dr. Ronald Schmid
Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
+49 (0) 611 94 93 30 19
ronald.schmid@fairplane.de
http://www.fairplane.de

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Hofmannstraße 7a
81379 München
+49 (089) 74 888 2 – 36
pr@comeo.de
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Author: pr-gateway

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