Frau Hügel (FH): Die Stiftung Warentest hat sich nicht allzu euphorisch über die Genossenschaft geäußert, was sagen Sie dazu Herr Christ?
Herr Christ (HC):In dem Bericht der Stiftung Warentest wird die Darstellung des Beitritts größtenteils Richtig erläutert. Es ist richtig, dass die Mitglieder für die Genossenschaft telefonisch geworben werden und ein 14-tägiges Rücktrittsrecht haben. Diese Zeit dient den beitrittswilligen Mitgliedern dazu um die telefonischen Aussagen in den Beitrittsunterlagen zu überprüfen. Sollten sie etwas finden, was so nicht besprochen wurde, haben sie so die Möglichkeit von der Mitgliedschaft zurückzutreten. Von unserer Genossenschaft werden die telefonischen Aufzeichnungen geprüft, da die Werbung der Mitglieder von einem dafür spezialisierten Unternehmen durchgeführt wird. Sollte uns bereits bei der Prüfung dieser Aufzeichnungen etwas auffallen, werden von unserer Seite keine Mitgliedschaftsunterlagen versandt.
FH:Warum ist eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft riskanter als eine andere VL- Anlage?
HC: Hier merkt man ganz deutlich, dass das Bewertungsmodell der Stiftung Warentest antiquiert ist. Durch die Entwicklung des Zinsniveaus werfen Geldanlagen keinerlei Renditen mehr ab. Bei Bausparkassen können Sie sich nur den momentanen Zinssatz sichern, was bedingt durch die Inflation zu keinem Vermögenszuwachs führt. Die am höchsten geförderte Form des sogenannten Produktivkapitals, wie Aktiensparen oder Beteiligungen an Genossenschaften unterliegen unternehmerischen Risiken. Nur Unternehmensbeteiligungen werden mit 20% Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Beteiligungen an Aktienfonds stellen ebenso wie Genossenschaften Unternehmensbeteiligungen und somit, wie es die Verbraucherzentrale meint, ein Risikopotenzial dar.
FH: Bestehen aus Ihrer Sicht Zweifel, dass telefonisch geworbene Mitglieder die Beitrittsunterlagen nicht erhalten?
HC: Wir können nur feststellen, dass wir den Beitrittswillen der Mitglieder durch eine Aufzeichnung überprüfen und den beitrittswilligen Mitgliedern die für die Mitgliedschaft relevanten Informationen per Einschreiben zusenden. Wir sind der Ansicht, beitrittswillige Mitglieder durch die Unterlagen besser aufzuklären, als dies z. B. bei einer Beteiligung an einem Aktienfonds gemacht wird.
FH: Was halten Sie davon, dass die Verbraucherzentrale rät zum Anwalt zu gehen?
HC: Hier wird der Bericht durch Werbung für eigene Anwälte unseriös. Stellt sich die Frage warum 30.000, mit der Leistung unserer Genossenschaft, zufriedene Mitglieder zum Anwalt gehen sollen? Nachweislich garantieren wir hier die Mitgliedervorteile und operieren seit über 15 Jahren auch wirtschaftlich erfolgreich für unsere Mitglieder. Warum eine Verbraucherschützerin, Frau Schmitz, den Mitgliedern rät die Zahlungen zu stoppen, mag ich nicht zu erkennen, wo soll hier der Sinn sein? Dadurch können Mitglieder Teile ihrer Forderung vom Staat verlieren.
FH:Stimmt es, dass Sie nur in Neubauten investieren?
HC: Nein. Die Genossenschaft besitzt auch Bestandsimmobilien und investiert ebenfalls in Häuser die kernsaniert und auf die neusten ökologischen Standards gebracht werden. Selbstverständlich wird zudem in Neubauten investiert, aber nicht ausschließlich. Dadurch profitieren wiederum unsere Mitglieder.
FH:Was halten Sie vom Fazit der Stiftung Warentest?
HC:Auch hier zeigt sich, dass die Stiftung Warentest noch nicht in diesem Zeitalter angekommen ist. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass durch die Vielzahl der Unterschriften die unter Beratungsprotokolle, Verträge oder ähnliches gesetzt werden ein Angebot sicherer wäre? Die wenigsten Menschen schauen sich überhaupt die Bedingungen bei einem Abschluss z.B. eines Bausparvertrages an, obwohl alles direkt vor ihnen liegt. Da sind die Mitglieder bei Aufnahme in unsere Genossenschaft weitaus mehr aufgeklärt. Wir verstecken unsere Bedingungen nicht im Kleingedruckten, sondern sprechen diese direkt bei der Aufzeichnung durch. Ferner ist festzustellen, dass das Vermögensbildungsgesetz die höchste Förderung vorsieht, für Leistungen die in Produktivkapital investiert werden und dies ist der Bau und Erwerb von Wohnungen. Uns auf eine Liste zu setzen nur weil wir per Telefon werben und die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Wohnungsbaugenossenschaften relativ unbekannt ist halte ich für oberflächlich. Wir finden es schade, dass Unbekanntes immer erstmal als negativ betrachtet wird. Unser Erfolg und somit auch der Erfolg der Mitglieder zeigt, dass die Genossenschaft einen guten Weg eingeschlagen hat.
Die GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Eingetragen im Jahr 2000 unter der GnR 112 in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg.
Zweck und Gegenstand der Genossenschaft sind die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft sowie die Möglichkeit des Eigentumserwerbs genossenschaftlichen Wohnraums.
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