Tipps für die Planung einer Hochzeit im Ausland
“Ja” sagen am Strand, in Las Vegas oder auf einem Kreuzfahrtschiff: Viele Paare wollen den schönsten Tag ihres Lebens an einem besonderen Ort verbringen. Doch bei aller Romantik will eine Hochzeit im Ausland gut vorbereitet sein. Welche Formalitäten muss das Brautpaar beachten und wer übernimmt die Planung vor Ort? Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), und Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung, geben praktische Tipps für ein gelungenes Hochzeitsfest im Ausland.
Welche Formalitäten gelten in welchem Land?
Wer im Ausland heiraten möchte, sollte sich frühzeitig über die notwendigen Formalitäten informieren: “Viele Länder verlangen für die Trauung eine Übersetzung deutscher Dokumente, wie etwa der Geburtsurkunde, in die Landesprache oder ins Englische. Zudem müssen diese Dokumente meist von einem Notar oder einer Behörde beglaubigt sein”, erläutert Michaela Rassat. “Das kann viel Zeit kosten.” In manchen Ländern ist auch eine behördliche Heiratslizenz erforderlich, die zeitlich begrenzt gültig ist. Außerdem: “Je nachdem, welche Abkommen mit einem anderen Staat bestehen, erkennen deutsche Behörden eine ausländische Heiratsurkunde möglicherweise nicht an”, so die Juristin. “Das Ehepaar benötigt dann zusätzlich einen Echtheitsnachweis. Das kann eine sogenannte Legalisation oder eine Apostille sein.” Eine Legalisation erhalten die Betroffenen beim deutschen Konsulat in dem Land, in dem die Hochzeit stattfand. Wo sie eine Apostille bekommen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Meist gibt es dafür eine eigene Behörde. Einen Überblick über die Formalitäten sowie die zuständigen Ämter erhalten Brautpaare im Bereich “Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige” auf der Website des Bundesverwaltungsamtes sowie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Dazu kommen Reisebestimmungen, die unabhängig von der Hochzeit gelten. So schreiben manche Länder vor, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Andere Länder verlangen ein Visum. Einen Überblick über solche Reisebestimmungen gibt ebenfalls das Auswärtige Amt. Damit das frischgebackene Ehepaar nach seiner Traumhochzeit im Ausland auch nach deutschem Recht vermählt ist, muss es auch die hiesigen Voraussetzungen erfüllen. Das heißt: Die Partner dürfen nicht minderjährig oder verwandt sein und eine vorherige Ehe muss durch eine rechtmäßige Scheidung oder den Tod des Partners beendet worden sein.
Das Fest planen: Allein oder mit professioneller Unterstützung?
Sobald das Paar die bürokratischen Anforderungen geklärt hat, steht die Reise- und Festplanung an: Wann fliegen wir? Wer von unseren Freunden und Verwandten soll und kann dabei sein? Wo findet die Hochzeitsfeier statt? In welchem Hotel verbringen wir die Hochzeitsnacht? “Im Internet gibt es zahlreiche Portale, die bei der Organisation eines Festes im Ausland weiterhelfen – von den Formalitäten bis hin zur Frage, wie das Hochzeitskleid knitterfrei die Anreise übersteht”, so Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV. Natürlich können Paare sich auch professionelle Unterstützung holen. Oft bieten Reiseveranstalter und Hotels die komplette Planung einer Hochzeit an, von der Location über das Menü bis zur musikalischen Untermalung und der Dekoration. Eine weitere Möglichkeit ist ein Hochzeitsplaner vor Ort. Er hilft bei der Organisation der Feierlichkeiten, unterstützt aber auch bezüglich der Formalitäten. Wer seinem oder seiner Liebsten auf hoher See das Ja-Wort geben möchte, sollte sich bei den Kreuzfahrt-Reedereien erkundigen, auf welchem Schiff eine Hochzeit möglich ist. Ob der Kapitän den Standesbeamten ersetzen kann und somit die Hochzeit in Deutschland gültig ist, hängt davon ab, unter welcher Flagge das Schiff fährt. “Eine in Deutschland rechtlich anerkannte Trauung auf hoher See machen Malta, die Bermudas und die Bahamas möglich”, weiß Dreyer. “Dabei kann der Kapitän die Funktion eines Standesbeamten übernehmen, wenn sich das Schiff mindestens zwölf Meilen von der Küste entfernt in internationalen Gewässern befindet.” Einen Überblick über die Angebote der Reedereien finden Interessenten beispielsweise auf www.cruisetricks.de. Viele Kreuzfahrt-Reedereien unterstützen zukünftige Ehepaare auch bei der Planung der Feierlichkeiten an Bord.
Registrierung beim deutschen Standesamt: nicht notwendig, aber empfehlenswert
“Wer die rechtlichen Bestimmungen für eine Eheschließung im ausgewählten Land und die in Deutschland eingehalten hat, der ist auch in Deutschland rechtmäßig verheiratet”, erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. Eine Registrierung beim deutschen Standesamt ist dann nicht notwendig. “Dennoch ist es empfehlenswert, sich registrieren zu lassen”, so Rassat. “Nur mit einem Eintrag ins deutsche Eheregister erhalten die frischgebackenen Eheleute Dokumente, die sie beispielsweise für einen Wechsel der Lohnsteuerklasse oder einen Namenswechsel benötigen.”
Romantisch – aber abgesichert
Trotz guter Vorbereitung: Nicht alles ist planbar. Eine Verletzung, eine schwerwiegende Erkrankung oder ein dringender Notfall zuhause können dazu führen, dass das Paar die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss. Daher sollten Braut und Bräutigam auf Nummer sicher gehen und bereits bei der Buchung eine Reiserücktritts- (inklusive Reiseabbruch-), Reisekranken- und Reisegepäckversicherung abschließen. Oft sind diese Versicherungen auch in Paketen erhältlich und damit insgesamt günstiger. “Wer auch seine Hochzeitsgäste absichern möchte, kann sich bei seiner Reiseversicherung nach Gruppentarifen erkundigen”, ergänzt Birgit Dreyer. Für Kreuzfahrten gibt es bei manchen Versicherern einen eigenen Kreuzfahrt-Schutz. Dieser greift unter anderem, wenn zum Beispiel die Braut wegen starker Seekrankheit in der Kabine bleiben muss.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.817
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.
Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das Magazin “Wir bei ERGO”.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die “ERGO Group” als Quelle an. Es darf nur in Verbindung mit der obenstehenden Verbraucherinformation verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!
Über die ERGO Group
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe steuern drei Einheiten das deutsche und internationale Geschäft sowie das Digital- und Direktgeschäft (ERGO Deutschland, ERGO International und ERGO Digital Ventures). Knapp 44.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2016 nahm ERGO 17 Mrd. Euro an Beiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 16 Mrd. Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com
Firmenkontakt
ERGO Versicherung
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com/verbraucher
Pressekontakt
HARTZKOM GmbH
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de