Janette Vehse rät zur Vorsicht bei spanischem Erbrecht

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Richtige Erbverteilung kann für Auswanderer ohne rechtliche Beratung zur großen Herausforderung werden

Denia, 06.09.2018. Die Regelung des eigenen Nachlasses ist für viele Menschen verständlicherweise ein unliebsames Thema. Für Auswanderer, die ihren Lebensabend im sonnigen Spanien verbringen, gilt dies in doppelter Hinsicht. Denn wer dem deutschen Alltag entflieht, um mediterrane Sorgenfreiheit zu genießen, sieht sich mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich der gewünschten Erbverteilung in den Weg stellen können. An dieser Stelle ist es laut vieler Erfahrungen notwendig, sich intensiv mit der jeweiligen Rechtssituation des Aufenthaltsortes auseinanderzusetzen. Um dabei keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, legt Juristin Janette Vehse anhand ihrer jahrzehntelangen Arbeit mit deutschen Auswanderern jedem ans Herz, sich der komplexen Situation keinesfalls alleine auszusetzen und fachkundige Hilfe hinzuzuziehen.

Klarheit schaffen: Welches Erbrecht gilt für mich?

Zentral für die Frage nach dem geltenden Erbrecht ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zum Zeitpunkt des Todes maßgeblich. Liegt der Lebensmittelpunkt infolge der Bewertungen durch die Behörden in Spanien, gilt bei der Rechtsnachfolge spanisches Recht. Die Staatsangehörigkeit sowie der Ort, an dem die Erblast liegt, spielen damit keine Rolle mehr. „Erfahrungen zufolge ist die Ermittlung des erwähnten „gewöhnlichen Aufenthalts“ meist eine Ermessenssache“, wie Janette Vehse erklärt. Sie erfolge nach nur vage festgelegten Kriterien, wie beispielsweise der Dauer des Aufenthalts. Nur wer eine schriftliche Nachlassverfügung trifft, kann im Rahmen eines Wahlrechts die Anwendung deutschen Erbrechts bestimmen.

Benachteiligungen erfolgreich vermeiden

Das spanische Erbrecht weicht in mehreren Bereichen, wie etwa in Bestimmungen zu der gesetzlichen Erbfolge von deutschen Regelungen ab. Besonders deutlich werden Unterschiede beim Ehegattenerbrecht, welches den Ehegatten in Spanien stärker benachteiligt als in Deutschland. Nach Bewertungen von Janette Vehse seien zahlreiche Teilaspekte und Formalitäten zudem deutlich komplizierter, was viele Auswanderer ohne spanische Sprachkenntnisse vor große Probleme stellen kann. Um jegliche unglückliche Umstände bei der Weitergabe des eigenen Vermächtnisses zu vermeiden, können Auswanderer jedoch ohne große Mühen vorsorgen, erläutert Janette Vehse. Seit vielen Jahren profitieren Auswanderer von ihrer Erfahrung mit dem spanischen Erbrecht. Mit vorheriger Beratung und kompetenter Unterstützung gehörten Sorgen um die richtige Verteilung und Besteuerung des eigenen Erbes laut zahlreicher Bewertungen der Vergangenheit an.

Janette Vehse, Juristin, Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung. Janette Vehse & Partner, Denia

Über Janette Vehse

Janette Vehse ist Juristin mit abgeschlossenem Jurastudium in Deutschland und Auslandsstudium in Spanien. Sie ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und diplomiert im spanischen Immobilienrecht. Das Serviceangebot umfasst keine Rechtsberatung, diese erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.

Vehse Recht & Steuern S.L.
eingetragen im Handelsregister Alicante
Sitz in 03700 Denia
C/ Marques de Campo, 46, 3, 6
CIF: B54694542
Tel.: 0034 67847593
E-Mail: info@vehse.es
www.janettevehse.de
www.vehse.es

Über Janette Vehse

Janette Vehse ist Juristin mit abgeschlossenem Jurastudium in Deutschland und Auslandsstudium in Spanien. Sie ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und diplomiert im spanischen Immobilienrecht. Das Serviceangebot umfasst keine Rechtsberatung, diese erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.

Kontakt
Vehse Recht & Steuern S.L.
Janette Vehse
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03700 Dénia
0034 67847593
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