Auch im Internet sollte jeder eine zweite Chance haben – schlechte Inhalte dürfen verdrängt werden
STUTTGART. Nicht nur im Stuttgarter Landtag machten und machen sich die Abgeordneten fraktionsübergreifend Gedanken darüber, wie Verbraucherschutz im Internet, Internet-Kriminalität oder Internet-Mobbing gesetzlich geregelt werden können. “Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Strafverfolgung ist jedoch in dem weltweiten Medium schwierig”, so der Medienexperte Dr. Thomas Bippes. Privatpersonen und Unternehmen müssen heutzutage jederzeit damit rechnen, dass im Internet bösartige Kommentare, Fotos oder Videos auftauchen, die geeignet sind, den guten Ruf nachhaltig zu beschädigen. Wer macht so etwas, fragen sich Betroffene. Oft sind es ehemalige Mitarbeiter, Nachbarn, Verwandte, ehemalige Lebenspartner, Neider.
Gesetzgeber – ob in Stuttgart oder Rom – tun sich schwer mit Internetkriminalität
“Die Täter sind zumeist im näheren Umfeld der Geschädigten zu finden. Die Vorgehensweise folgt immer demselben feigen Muster. Täter legen sich mit Email-Adressen, die schnell und anonym zu schaffen sind, mehrere Schein-Identitäten zu. Sie legen sich in Foren, Blogs oder in sozialen Netzwerken Profile an und beginnen dann Content zu platzieren, der den Ruf einer Person oder eines Unternehmens beschädigen soll. Mit einfachen Mitteln kann sogar die IP-Adresse des Endgeräts, das der Täter nutzt, verschleiert werden”, erläutert Dr. Thomas Bippes, der in Baden-Baden eine Agentur leitet, die deutschlandweit zu den führenden Anbietern von Online Reputationsmanagement zählt.
Mit Online Reputationsmanagement können Geschädigte selbst aktiv werden
Der Täter ist also klar im Vorteil – die Gesetzgeber in Stuttgart. Berlin, Madrid, Washington oder Paris müssen auf diese neue Form von Kriminalität im weltweiten Netz reagieren. “Gleiches gilt für das Recht auf Vergessen. Ein Unternehmer, dessen Unternehmen vor zehn Jahren in die Insolvenz ging, eine Person des öffentlichen Lebens, die vor vielen Jahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde – sie alle haben das Recht auf Vergessen. “Doch googelt man ihre Namen, tauchen die alten Inhalte schnell auf. Google hat hier Regelungen umgesetzt, die allerdings bei weitem nicht ausreichen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, die Dienstleistung Reputationsmanagement von Experten in Anspruch zu nehmen. Die Mechanismen von Online Reputation Management (ORM) zielen darauf ab, dass eigene Inhalte auf ganz unterschiedlichen Wegen im Internet so gesetzt werden, dass sie Suchergebnisse von Google & Co. beeinflussen. Schlechte Inhalte so effektiv verdrängt werden, dass sie aus dem sichtbaren Bereich verschwinden”, erläutert Dr. Thomas Bippes die Vorgehensweise von Online Reputationsmanagement.
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