Justizministerkonferenz 2018

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
LoopsterPanel

Cannabis-Obergrenze, Punkte-Handel & Rente für Strafgefangene

Die Justizminister der Länder haben am 07.06.2018 bei der Justizministerkonferenz in Eisenach fast 50 Themen verhandelt und einige gemeinsame Empfehlungen beschlossen, die an das Bundesjustizministerium weitergeleitet werden. Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich somit nicht um bereits beschlossene Gesetzesänderung, doch ist damit zu rechnen, dass diese in nächster Zeit Gegenstand der Gesetzgebung sind. Die wichtigsten Empfehlungen:

Einheitliche Obergrenze für den Besitz von Cannabis

Die Justizminister der Länder haben mehrheitlich empfohlen, eine bundesweit einheitliche Obergrenze für den Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum festzulegen, welchen man straffrei Besitzen darf. Nach Vorstellung der Minister sollte künftig eine Obergrenze von sechs Gramm zum Eigenkonsum gelten. Aktuell variiert die Grenze zwischen den Bundesländern: In Baden-Württemberg zum Beispiel liegt sie bei sechs Gramm, in Berlin bei 15 Gramm. Bis zu diesen Mengen liegt es in den meisten Ländern im Ermessen der Staatsanwälte, ob sie überhaupt ein Strafverfahren anstrengen. Der Justizminister des Landes Berlin hat allerdings gleich im Anschluss verkündet, dass Berlin weiterhin an der 15 Gramm Grenze festhalten wolle. Auch einige andere Bundesländer schlossen sich der sechs Gramm Empfehlung nicht an.

Punkte-Handel unter Strafe stellen

Die Justizminister der Länder haben weiterhin beschlossen, dass der sogenannte Punkte-Handel, bei dem andere die Strafen von Verkehrssündern gegen Bezahlung übernehmen, grundsätzlich unter Strafe gestellt werden soll. Insbesondere im Internet gibt es Anbieter, die die Punkte für die Verkehrssünder übernehmen. Dieser Praxis wollen die Minister nun einen Riegel vorschieben.
Künstlich generierte Missbrauchsbilder für Ermittlungen gegen Kinderpornographie

Bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie sollen Polizisten künstliche, am Computer generierte Missbrauchsbilder hochladen dürfen, um so eine glaubwürdige Legende zu schaffen und so Zugang zur Szene zu bekommen. Damit wollen die Justizminister besser an die Täter und Hintermänner gelangen.

Schutzlücke im Opferentschädigungsgesetz schließen

Auch Opfer von mit Autos begangenen Terroranschlägen sollen ein Recht auf Entschädigung erhalten. Bisher gebe es eine entsprechende Lücke im Opferentschädigungsgesetz, sagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne). Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin habe die Notwendigkeit aufgezeigt. Der Beschluss hierzu sei einstimmig ergangen.
Gesetzliche Rente für Strafgefangene

Strafgefangene sollen für ihre im Gefängnis geleistete Arbeit eine gesetzliche Rente erhalten. Die Minister versprechen sich davon unter anderem eine bessere Eingliederung in die Gesellschaft nach Ende der Haft.

Mehr Befugnisse im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen

Für die Vorbereitung von Online-Durchsuchungen sollen Polizisten in schweren Kriminalitätsfällen heimlich in die Wohnung von Verdächtigen eindringen dürfen, um Späh-Programme auf Computern und anderen Geräten zu installieren.

Ihre Strafrechtskanzlei Kolivas

Wir sind eine ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Mannheim. Die Strafverteidigung und Tätigkeit als Strafverteidiger erfolgt dabei nicht nur im Raum Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, sondern bundesweit. Wir beraten und verteidigen Sie in allen strafrechtlichen Fragestellungen effektiv & engagiert.

Kontakt
Strafrechtskanzlei Kolivas
Georgios Kolivas
Q7 24
68161 Mannheim
01602009461
kolivas@strafrechtskanzlei-kolivas.com
https://strafrechtskanzlei-kolivas.com/

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: