Cannabis-Obergrenze, Punkte-Handel & Rente für Strafgefangene
Die Justizminister der Länder haben am 07.06.2018 bei der Justizministerkonferenz in Eisenach fast 50 Themen verhandelt und einige gemeinsame Empfehlungen beschlossen, die an das Bundesjustizministerium weitergeleitet werden. Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich somit nicht um bereits beschlossene Gesetzesänderung, doch ist damit zu rechnen, dass diese in nächster Zeit Gegenstand der Gesetzgebung sind. Die wichtigsten Empfehlungen:
Einheitliche Obergrenze für den Besitz von Cannabis
Die Justizminister der Länder haben mehrheitlich empfohlen, eine bundesweit einheitliche Obergrenze für den Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum festzulegen, welchen man straffrei Besitzen darf. Nach Vorstellung der Minister sollte künftig eine Obergrenze von sechs Gramm zum Eigenkonsum gelten. Aktuell variiert die Grenze zwischen den Bundesländern: In Baden-Württemberg zum Beispiel liegt sie bei sechs Gramm, in Berlin bei 15 Gramm. Bis zu diesen Mengen liegt es in den meisten Ländern im Ermessen der Staatsanwälte, ob sie überhaupt ein Strafverfahren anstrengen. Der Justizminister des Landes Berlin hat allerdings gleich im Anschluss verkündet, dass Berlin weiterhin an der 15 Gramm Grenze festhalten wolle. Auch einige andere Bundesländer schlossen sich der sechs Gramm Empfehlung nicht an.
Punkte-Handel unter Strafe stellen
Die Justizminister der Länder haben weiterhin beschlossen, dass der sogenannte Punkte-Handel, bei dem andere die Strafen von Verkehrssündern gegen Bezahlung übernehmen, grundsätzlich unter Strafe gestellt werden soll. Insbesondere im Internet gibt es Anbieter, die die Punkte für die Verkehrssünder übernehmen. Dieser Praxis wollen die Minister nun einen Riegel vorschieben.
Künstlich generierte Missbrauchsbilder für Ermittlungen gegen Kinderpornographie
Bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie sollen Polizisten künstliche, am Computer generierte Missbrauchsbilder hochladen dürfen, um so eine glaubwürdige Legende zu schaffen und so Zugang zur Szene zu bekommen. Damit wollen die Justizminister besser an die Täter und Hintermänner gelangen.
Schutzlücke im Opferentschädigungsgesetz schließen
Auch Opfer von mit Autos begangenen Terroranschlägen sollen ein Recht auf Entschädigung erhalten. Bisher gebe es eine entsprechende Lücke im Opferentschädigungsgesetz, sagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne). Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin habe die Notwendigkeit aufgezeigt. Der Beschluss hierzu sei einstimmig ergangen.
Gesetzliche Rente für Strafgefangene
Strafgefangene sollen für ihre im Gefängnis geleistete Arbeit eine gesetzliche Rente erhalten. Die Minister versprechen sich davon unter anderem eine bessere Eingliederung in die Gesellschaft nach Ende der Haft.
Mehr Befugnisse im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen
Für die Vorbereitung von Online-Durchsuchungen sollen Polizisten in schweren Kriminalitätsfällen heimlich in die Wohnung von Verdächtigen eindringen dürfen, um Späh-Programme auf Computern und anderen Geräten zu installieren.
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