Die Kanzlei BRAUN in Frankfurt bietet ein vielfältiges Leistungsspektrum im Insolvenzrecht und betreut sowohl Insolvenzverwalter als auch Insolvenzschuldner.
Einen kühlen Kopf zu bewahren, ist vor allem im Insolvenzrecht die höchste Disziplin. Sowohl bei betrieblichen als auch bei privaten Insolvenzen muss stets geklärt werden, ob Sanierungsmaßnahmen die gewünschten Effekte bewirken oder ein Insolvenzverfahren überhaupt sinnvoll ist. Die Rechtsanwaltskanzlei BRAUN in Frankfurt unterstützt ihre Mandanten in allen Fragen, die mit dem Insolvenzrecht zusammenhängen, stets unter der Berücksichtigung aktueller Urteile. Die möglichen Rechtsfolgen des Insolvenzverfahrens und damit die Aufgaben, die ein solches nach sich zieht, sind unterschiedlich. Beispiele hierfür sind insbesondere die Prüfung der Geschäftsführerhaftung, die Abwehr von Anfechtungsansprüchen sowie die Verhandlung mit Behörden, Banken und Gläubigern.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei
Die Komplexität des Insolvenzrechts spiegelt das vielfältige Leistungsspektrum der Kanzlei BRAUN wider. Sowohl Insolvenzverwalter als auch Insolvenzschuldner erhalten von Verfahrensbeginn an eine umfassende Betreuung. Die Ansprüche an den Insolvenzverwalter bei der Sanierung und Abwicklung von Unternehmen steigen ständig. Rechtsanwalt Sebastian Braun hilft bei der Bewältigung dieser Herausforderungen mit langjähriger Erfahrung. Oberstes Ziel ist hierbei eine effiziente, kostengünstige, schnelle und damit sowohl für den Schuldner als auch für die Gläubiger optimale Abwicklung. Im Mittelpunkt der Beratung insolventer Unternehmen steht die Frage, inwiefern die Insolvenz überwunden oder abgewendet werden kann. Im Rahmen dieser komplexen Beratungsaufgabe spielen rechtliche sowie betriebswirtschaftliche Überlegungen gleichermaßen eine Rolle. Geklärt wird in diesem Rahmen u.a., ob eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten ist, welche Sanierungsmöglichkeiten bestehen – etwa mithilfe von Debt for Bond Swaps -, ob ein Eröffnungsantrag nötig ist, wie auf einen Gläubigerantrag reagiert wird und wie die Haftungsrisiken von Gesellschaftern und Geschäftsführern minimiert werden. Im Einzelfall kann ein Insolvenzantrag dazu dienen, mit den Instrumenten der Insolvenzordnung die Betriebsfortführung sicherzustellen und Unternehmen sowie Arbeitsplätze zu erhalten. Durch den Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit kann der Unternehmenserhalt frühzeitig eingeleitet werden. Rechtsanwalt Sebastian Braun begleitet seine Mandanten auf diesem Weg.
In diesem Zusammenhang kann auch der Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenz vorteilhaft sein. Die Kanzlei BRAUN unterstützt Mandanten bei der Gestaltung des Unternehmenskaufs. Dieser bietet einerseits die Chance, mithilfe einer Restrukturierung bzw. Sanierung eine langfristig erfolgreiche Geschäftsführung zu etablieren. Andererseits müssen insolvenz-, steuer-, gesellschafts- und arbeitsrechtliche Besonderheiten beachtet werden. Auch diese Disziplin fällt unter die Leistungen der Kanzlei BRAUN.
Kanzlei mit fundierter Spezialisierung und bundesweiter Vertretung
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht betreut Sebastian Braun in seiner Kanzlei sowohl die rechtliche Abwicklung verschiedener Insolvenzverfahren als auch die Sanierung zahlreicher insolventer Geschäftsbetriebe. Seine Spezialisierung bezieht sich auf die Bereiche Sanierung, Restrukturierung, Insolvenzplan, Sanierung nach ESUG, Haftungsansprüche von Geschäftsführern und Gesellschaftern, (Ver-) Kauf aus Insolvenz sowie Insolvenzfestigkeit von Ansprüchen und Verträgen. Sowohl rund um die fünf Standorte der Kanzlei in Arnsberg, Birkenau, Bonn, Darmstadt und Frankfurt am Main als auch bundesweit widmet er sich den Aufträgen seiner Mandanten. Um eine umfassende Betreuung zu gewährleisten, arbeitet die Kanzlei sehr eng mit Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen.
Über:
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Die Kanzlei BRAUN ist eine auf das Wirtschafts- und Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei. Mandanten und Auftraggeber profitieren davon, dass kurzfristige Spitzen zeitnah und kompetent abgedeckt werden. Rechtliche oder wirtschaftliche Spezialprobleme werden ohne Vorhalten hoch spezialisierter Berufsträger im Bedarfsfall rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll gelöst.
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