Kassenführung Teil VI: Mögliche Mängel bei der Kassenprüfung (Kassennachschau)

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Kassenführung Teil VI: Mögliche Mängel bei der Kassenprüfung (Kassennachschau)
Steuerberater Roland Franz

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, hat sich schon mehrfach zum Thema Kassenführung geäußert (siehe Pressearchiv) und weist aus gegebenem Anlass noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Vorbereitung hin:

Das Finanzamt kann jederzeit unangekündigt vor Ort prüfen.
Die Bestände müssen daher immer aktuell und identisch mit dem Kassenbuch sein.

Mögliche Mängel, die dem Prüfer auffallen können, sind laut Steuerberater Roland Franz z. B.:

Versäumnisse bei der Einzelaufzeichnungspflicht, d. h. es wurde nicht jeder Verkauf einzeln abgespeichert,
Unvollständig archivierte Unterlagen, die nicht der Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren
Entsprechen,
Nicht übereinstimmende Endsummen von Z-Bon und Registrierkasse,
Nicht nummerierte Kassenbons,
Nicht sichtbare Stornobuchungen,
Nachweisbare Manipulationen,
Einnahmen im Trainingsmodus, die nicht in die Kasse übertragen wurden.

„Eine ungenaue Buchführung kann dabei teuer werden: Unternehmen müssen hier mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro rechnen. Wenn der Prüfer in den Kassendaten Ungereimtheiten entdeckt, kann er außerdem eine sogenannte Außenprüfung anordnen. Das bedeutet, dass nicht nur die vorbereiteten Kassenaufzeichnungen, sondern alle steuerrelevanten Unterlagen des Unternehmens ganz genau durch das Finanzamt geprüft werden“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Fazit: Gut vorbereitet mit einer finanzamtkonformen Kasse

Die Vorbereitung auf eine Kassenprüfung ist mit einem gesetzeskonformen, elektronischen Kassensystem kein Problem. Bei einer nachweislich installierten TSE geht der Prüfer davon aus, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten alle Aufzeichnungen richtig sind. Steuerberater Roland Franz beruhigt und versichert: „Wenn Sie alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen und alle relevanten Fragen beantworten können, sind Sie bei jeder Kassennachschau auf der sicheren Seite.“

Die Kassennachschau ist eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben durch die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde nach § 146b Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO). Sie erfolgt ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Dazu dürfen die Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume betreten werden, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Der Kassennachschau unterliegt auch die Prüfung der elektronischen oder computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen im Sinne der Kassensicherungsverordnung nach § 146b Abs. 1 Satz 2 und § 146a Abgabenordnung (AO).

Steuerberater Roland Franz fasst noch einmal zusammen: „Bei der Kassennachschau handelt es sich um ein Kontrollinstrument eigener Art. Sie ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte u.a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen, insbesondere Kassenaufzeichnungen.“

Mit der Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtungen und der Belegausgabepflicht verkürzt sich die Kassennachschau entscheidend auf wenige Minuten oder im Idealfall sogar Sekunden.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
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kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
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Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
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Author: pr-gateway

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