Erfahren Sie welche Kosten in Bezug auf Ihr Kfz steuerlich geltend gemacht werden können!
Der ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V. klärt auf!
Um ein Fahrzeug in Deutschland im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, fallen für den Halter neben dem Fahrzeug eine Vielzahl an Kosten an. Zumindest eine Haftpflichtversicherung wird zwangsläufig benötigt, da diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Ein ganzer Teil dieser Kosten kann im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden.
Möglichkeiten zum Absetzen der Versicherung
Jeder Fahrzeughalter und Steuerzahler kann die Kfz-Kosten in den Sonderausgaben seiner jährlichen Steuererklärung eintragen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass Sie der tatsächliche Halter und nicht nur Fahrer sind. Ebenfalls muss die Tatsache gegeben sein, dass die Kfz-Versicherung auf den Namen des Steuerpflichtigen läuft.
Auch die Entscheidung für den günstigsten Anbieter ist kein Bestandteil der Möglichkeit, diese Ausgaben in der Steuer abzusetzen. Ein Versicherungswechsel ist daher, sofern er nicht aus persönlichen Gründen zum Kosten senken erfolgt, unnötig. Wichtig zu wissen ist, dass die Gesamthöhe der Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben limitiert ist.
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Der komplette Beitrag ist nachzulesen unter „Kfz-Kosten in der Steuererklärung absetzen – So geht’s!„.
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschland
fon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.de
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