Das Sachverständigen-Büro unterstützt geschädigte Automobilisten auch in Streitfällen mit der gegnerischen Versicherung
prüfen auf Herz und Nieren
Zu den Aufgaben eines Kfz-Sachverständigen gehört es nicht nur, die Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren, sondern auch den geschädigten Kfz-Haltern zu ihrem Recht zu verhelfen.
„Leider verhalten sich die Versicherungen der Unfallgegner nicht immer so kooperativ, wie es vorgeschrieben ist“, berichtet Andre Berner vom Kfz-Sachverständigenbüro. „Häufig muss ich mehrfach nachfragen, bevor die Versicherer eine fällige Entschädigung herausrücken“.
Beispielsweise hat ein geschädigter Autofahrer Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Das kann für die Dauer der Reparatur ein Mietfahrzeug sein, das aber dem gleichen Kfz-Niveau entsprechen sollte, wie das bisherige Fahrzeug.
„Ein Mercedes 500 kann also nicht einfach durch einen Fiat 500 ersetzt werden“, schmunzelt Kfz-Sachverständiger Berner.
In einem Schaden-Gutachten steht in der Regel, wie lange die Reparatur dauern und wie teuer sie werden wird. Daraus errechnet der Gutachter die Höhe der täglichen Nutzungsentschädigung. Wer kein Mietfahrzeug in Anspruch nimmt, kann sich diese Nutzungsentschädigung auch bar auszahlen lassen. Außerdem muss die Versicherung für eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges aufkommen, die der Gutachter im Haftpflichtfall ebenfalls ermittelt.
Außerdem sollte der geschädigte Autofahrer drauf achten, dass sein Fahrzeug in einer qualifizierten Fachwerkstatt seiner Wahl repariert wird und nicht in irgendeiner Kfz-Schrauber-Bude auf dem Hinterhof.
Auch das Gutachten selbst ist manchmal strittig. Die Geschädigten haben das Recht, sich selbst einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen auszusuchen. Dessen Gutachten kann die Versicherung nur in besonderen Ausnahmefällen und mit einer plausiblen Begründung in Frage stellen. Ansonsten ist der Geschädigte mit einem Gutachten von einem Kfz Sachverständigen immer auf der sicheren Seite. Er sollte deshalb diese Telefonnummer immer bei sich haben und so bald wie möglich nach einem Unfall dort anrufen.
Unter der Telefonnummer 05136 959 51-0 ist das Kfz-Büro Berner in Burgdorf täglich geöffnet, damit ein eingetretener Schaden so schnell wie möglich begutachtet werden kann. Weitere Informationen, eine Checkliste für den Winter und viele aktuelle Berichte finden sich auf der Homepage www.svberner.de
Kfz Sachverständiger in ganz Deutschland
Sie hatten einen Kfz Unfall? Ob Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter – wir sind Ihr kompetenter Sachverständiger. Auf unsere unabhängige und professionelle Beratung können Sie sich verlassen. Als Kfz Gutachter stehen wir Ihnen u. a. auch für Fahrzeugbewertungen, Oldtimerbewertungen und Kfz Kaufberatungen zur Verfügung und informieren Sie über Wissenswertes aus der Sachverständigen Branche.
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Joachim Berner
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