Kindergeld während Au-Pair-Aufenthalt beziehen

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Kindergeld während Au-Pair-Aufenthalt beziehen
Sprachunterricht sichert das Kindergeld während einem Au-Pair-Aufenthalt (Bildquelle: Jenko Ataman)

Nach dem Abitur in die große weite Welt – davon träumen so manche Schulabgänger. Vorwiegend Mädchen bewerben sich daher um eine Au-Pair-Stelle im Ausland. Reisen, kulturelle Unterschiede entdecken, Lebenserfahrungen sammeln und seine Sprachkenntnisse in der Praxis erproben, macht das Gesamtpaket Au-Pair interessant. Für die Eltern zu Hause stellt sich die Frage, ob sie weiterhin Kindergeld erhalten können.

Ab dem 01. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste Kind 204 Euro monatlich, die Eltern erhalten also 2.448 Euro für die darauffolgenden 12 Monate. Für das dritte, vierte oder fünfte Kind gibt es auch mehr. Au-Pair und Kindergeld schließen sich nicht völlig aus, aber es gilt die Voraussetzungen zu beachten.

Auch Eltern von volljährigen Kindern steht in vielen Fällen noch Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zu, z. B. wenn das Kind studiert oder eine Berufsausbildung absolviert. Grundsätzlich berechtigt ein Au-Pair-Aufenthalt des Kindes nicht zu Kindergeld. Es sei denn, der Aufenthalt wird geschickt mit systematischem Sprachunterricht kombiniert, so dass er einer Berufsausbildung gleichgestellt wird.

Belegt das Au-Pair im Gastland während des gesamten Aufenthalts regelmäßig Sprachkurse mit mindestens zehn Wochenstunden Unterricht, dann sind die Voraussetzungen der BFH-Rechtsprechung erfüllt und die Eltern können weiterhin Kindergeld beziehen. Ein offizieller Nachweis einer Sprachschule oder Universität ist jedoch unbedingt notwendig. Ein Schreiben der Gastfamilie, privater Sprachunterricht, Kurse über die Geschichte und Kultur des Gastlandes oder andere Weiterbildungen werden dahingehend nicht anerkannt.

Ob die Gastfamilie den Umfang der Sprachkurse toleriert, muss geklärt werden. Auch müssen die Gebühren für den Sprachkurs in der Regel vom Au-Pair selbst übernommen werden. Manchmal gibt es dafür aber Zuschüsse. Übersteigen die Kosten des Sprachunterrichts die Auszahlungen des Kindergeldes bei weitem, rentiert sich das Modell finanziell nicht. Die erworbenen Sprachkenntnisse sind jedoch allemal ein Vorteil. Intensive Beratung zum Kindergeld gibt es für Mitglieder auch bei der Lohi, die sich auch im Weiteren um die Antragstellung und alle Formalitäten kümmert.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 320 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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