Anwälte haften auf Schadenersatz
Hunderte von Klageverfahren gegen den britischen Versicherer Clerical Medical (heute Scottish Widow) im Zusammenhang mit sogenannten Rentenmodellen wie Lex-Konzept-Rente, Sicherheitskompakt-Rente (SKR), EuroPlan-Rente, System-Rente, SmartIn-Rente, etc. sind zwischenzeitlich verloren gegangen. Jedes Mal verwiesen die Gerichte darauf, dass die von den Klägeranwälten eingereichten Güteanträge, mit denen die Verjährung der Schadenersatzansprüche herausgeschoben werden sollte, unzureichend waren. Einmal waren die Anträge nicht ausführlich genug, ein anderes Mal wurden Formvorgaben der eingeschalteten Gütestellen nicht eingehalten. In allen diesen Fällen kommt ein Schadenersatzanspruch gegen die beauftragten Anwälte unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung in Betracht.
Hohe Verluste für gescheiterte Kläger
Im Ergebnis haben die geschädigten Kläger ihre begründeten Schadenersatzansprüche aufgrund dieser Anwaltsfehler verloren. Die Leidtragenden sind die Anleger, für die bereits die abgeschlossenen Anlagemodelle angesichts der damit verbundenen Krediten zum Teil existenzbedrohende Folgen haben. Allerdings sind die Chancen, den entstandenen Schaden von den beauftragten Anwälten im Wege der Anwaltshaftung ersetzt zu bekommen, ausgesprochen gut. Denn die von diesen gegen CMI eingereichten Klagen hatten gute Erfolgsaussichten. Einige Grundsatzentscheidungen des BGH hatten den Weg geebnet.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Anwaltshaftung droht
Schadenersatzansprüche gegen die beteiligten Anwälte unterliegen einer Verjährung von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem das rechtskräftige Urteil gesprochen oder das Rechtsmittel (Berufung, Revision) zurückgewiesen bzw. nicht zugelassen wurde. Aus diesem Grund ist in vielen Fällen Eile geboten, um nicht auch noch die Schadenersatzansprüche gegen die Anwälte zu verlieren.
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