Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Die Klinik Delmenhorst hat 130 Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt. Zur Auswahl der betroffenen Mitarbeiter hat die Klinik auch Kriterien zugrunde gelegt, wie: eine durchmischte Altersstruktur oder die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern, deren Ehepartner gerade von einem anderen Arbeitgeber in der Region gekündigt wurden. Darüber berichtet die Nordwest-Zeitung am 09.03.2018. Nur: Es gilt das Kündigungsschutzgesetz und das macht für betriebsbedingte Kündigungen bestimmte Vorgaben, die mit den oben genannten Kriterien nicht unbedingt übereinstimmen.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss das Unternehmen folgendes beachten: Nach dem sogenannten Ultima-ratio-Prinzip ist eine betriebsbedingte Kündigung nur dann erlaubt, wenn kein milderes Mittel in Frage kommt, wenn also kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen in Frage kommt. Nur dann darf der Arbeitgeber zu betriebsbedingten Kündigungen greifen. Dabei muss der Arbeitgeber eine den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes entsprechende korrekte Sozialauswahl durchführen.
Die Kriterien der Sozialauswahl sind: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Grad der Schwerbehinderung und Anzahl der Unterhaltspflichten. Sammelt der Arbeitnehmer viele „Sozialpunkte“ anhand dieser Kriterien, steigen seine Chancen, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Ein älterer Arbeitnehmer, der länger dabei ist und mehrere Unterhaltspflichten hat, muss bei der Sozialauswahl dem jüngeren Kollegen ohne Unterhaltspflichten vorgezogen werden. Wird dem Kollegen mit mehr Sozialpunkten trotzdem betriebsbedingt gekündigt, genießt er einen starken Kündigungsschutz, den er regelmäßig mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht durchsetzen kann.
Achtung Arbeitnehmer der Klinik Delmenhorst! Ihre betriebsbedingte Kündigung verstößt vielleicht gegen das Kündigungsschutzgesetz. Die Chancen stehen regelmäßig gut, dass Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wieder auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückklagen können, oder in Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht eine deutlich höhere Abfindung erreichen, als die, die Ihnen die Klinik Delmenhorst jetzt anbietet. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur 3 Wochen Zeit nach Zugang des Kündigungsschreibens! Fällt das Ende der Frist auf einen gesetzlichen Feiertag, läuft die Frist erst am nächstfolgenden Werktag um 24 Uhr ab.
Mitarbeiter der Klinik Delmenhorst, die eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, sollten umgehend einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und erfahren, ob sich eine Klage lohnt, beziehungsweise ob sie noch fristgerecht eingereicht werden kann.
Ihnen kann ich folgendes anbieten: Rufen Sie mich noch heute an in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht unter 030.40004999 oder unter meiner Kündigungs-Hotline 0176.21133283. Kostenlos und unverbindlich bespreche ich mit Ihnen die Aussichten einer Kündigungsschutzklage und die Abfindungshöhe, die ich in Ihrem Fall für realistisch halte. Kündigungsschutzklagen können wir sehr kurzfristig und fristwahrend einlegen. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
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