3 Tipps, um eine Entschädigung zu erhalten
Das Chaos an den Flughäfen ist groß, der Ärger bei den Fluggästen ebenfalls. Nach meist verspätetem Abflug stellen sie bei Ankunft am Urlaubsziel häufig fest, dass ihr Koffer nicht da ist. Der Grund auch hier: massiver Personalmangel durch Einsparungen und Krankheitsausfällen bei der Abfertigung. Bei Kofferverlust auf dem Hinflug haben Urlauber je nach Fall Anspruch auf Fluggastentschädigungen und Flugpreisminderungen. Um diese zu erhalten, rät der Reiserechtsexperte bei Schumacher und Partner, Volker Henn-Anschütz, die folgenden Tipps umzusetzen:
1. umgehend am Lost & Found Schalter melden (vor Verlassen des Flughafens)
2. einen PI-Report ausfüllen
3. sämtlich Einkaufsbelege von Ersatzkleidung sammeln
Bei Paulschalreisen ist zusätzlich der Veranstalter zu informieren. In diesem Fall ist er für mögliche Reisepreisminderungen zuständig.
“Es ist wichtig, diese Tipps inklusive möglicher Fristen seitens der Airlines zu beachten. Sonst verpassen Sie die Chance auf Entschädigungszahlungen.” so der Experte.
Bei Interesse an einem Interview mit Herrn Henn-Anschütz oder einem ausführlicheren Artikel, melden Sie gerne bei Vivian Block unter v.block@aopr.de
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