Kompensation von Treibhausgas-Emissionen

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Unternehmen gehen mit gutem Beispiel voran

Kompensation von Treibhausgas-Emissionen
Foto: stock.adobe.com / Peter Eggermann (No. 9202)

sup.- Eine immer bedeutsamere Möglichkeit, zum Klimaschutz beizutragen, ist die freiwillige Kompensation von Emissionen. Jenseits aller gesetzlichen Vorgaben oder Umwelt-Audits können Unternehmen oder Gewerbebetriebe auf diese Weise ihren so genannten CO2-Fußabdruck zusätzlich verringern. Dies geschieht beispielsweise, indem bei der Buchung dienstlicher Flüge darauf geachtet wird, dass ein bestimmter Anteil des Ticketpreises zum Erwerb von Emissionszertifikaten verwendet wird. Mit diesen Zertifikaten werden Klimaschutzprojekte unterstützt, die die Emissionen des Fluges an anderer Stelle in adäquatem Umfang wieder ausgleichen. Die Mittel fließen etwa in Waldaufforstungen, in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder in die Optimierung des Abfall- und Abwassermanagements in Entwicklungsländern. Nicht nur Fluggesellschaften, auch weitere Reiseportale, Eventveranstalter oder beispielsweise Hersteller von Printprodukten bieten diese Möglichkeit einer Kompensation mittlerweile an.

Der wachsende Markt für den Zertifikathandel auch in Deutschland belegt, dass hier der Umweltschutz und die eigene Ökobilanz für eine immer größer werdende Zahl von Firmen eine wichtige Rolle spielen. „Viele Unternehmen übernehmen Verantwortung für ihre Emissionen und optimieren ihre Prozesse, um das Klima zu schützen“, bescheinigt das Umweltbundesamt (UBA) den gewerblichen Akteuren und hebt insbesondere die Bereitschaft zum Emissionsausgleich hervor: „Unsere UBA-Studien zum freiwilligen Markt bestätigen, dass Unternehmen die wichtigste Zielgruppe bei der freiwilligen Kompensation sind.“ Für diesen Ausgleich von Treibhausgas-Emissionen gibt es inzwischen eine weitere Option, die von Gewerbe und Industrie völlig branchen- und größenunabhängig genutzt werden kann: Auch beim Erwerb von Wärmeenergien für die Raumbeheizung, Warmwasserbereitung oder für industrielle Prozesse kann die CO2-Neutralität zum entscheidenden Auswahlkriterium gemacht werden. Ein zuverlässiges Kontrollsystem durch neutrale Sachverständige bzw. Prüfstellen sorgt dafür, dass es bei der 1:1-Verrechnung von Emission und Kompensation keine Abweichung von den international vereinbarten Standards gibt. Brennstoffe, die diese qualitativen Maßstäbe einhalten, können mit dem „RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“ ausgezeichnet werden. Die Käufer der Produkte haben dann die Sicherheit, dass bei den jeweiligen Energiehändlern in der gesamten Ausgleichsrechnung keine Mängel gefunden wurden ( www.guetezeichen-energiehandel.de).

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Redaktion Detlef Brendel

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