Kontroll-Lücke beim Energiebezug schließen

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Qualitätsprädikat unterstützt Anbieterauswahl

Kontroll-Lücke beim Energiebezug schließen
Foto: stock.adobe.com / Kim Schneider (No. 6135)

sup.- Auch Produzenten sind Konsumenten: Jeder Gewerbebetrieb, der Waren oder Dienstleistungen anbietet, ist seinerseits Käufer von Rohstoffen, Vorprodukten, technischer Ausstattung, Kantinenkost oder auch einfach nur von Büromaterial. Eines steht aber fast überall auf der Bedarfsliste: Energie zum Beleuchten, Beheizen bzw. Klimatisieren, für EDV, Maschinen oder Fahrzeuge. Und dort, wo beispielsweise zur Wärmeerzeugung für Heizung oder technische Prozesse keine Gasnetzanbindung besteht, wird in den meisten Fällen auch die Dienstleistung Energielieferung benötigt. Den Brennstoff füllt dann der beauftragte Energiehändler direkt in Tanks am Firmenstandort.

Der Begleiteffekt dieser Form des Energiebezugs wird allerdings selbst in größeren Betrieben oft genug von der Geschäftsführung bzw. vom Management unterschätzt: Energielieferungen per Tankwagen gehen auch für gewerbliche Abnehmer zunächst einmal mit einer Kontroll-Lücke bei den Betriebsausgaben einher. Denn es ist zwar beim Einkauf von Druckerpapier oder Bauteilen meistens relativ einfach, die Übereinstimmung von Auftrag, Liefermenge und Rechnung zu prüfen. Ob dagegen die vereinbarte Menge an Heizöl tatsächlich in den Tank gefüllt wurde, bleibt selbst bei einem hochprofessionellen Controlling im Dunkeln. Denn auf die Messgeräte, die die Tankbefüllung erfassen, hat der Käufer keinen Einfluss. Sie befinden sich am Tankwagen des Händlers, der sich auch um Wartung oder Eichung zu kümmern hat.

Energiekauf ist also eine Frage des Vertrauens. Es gibt heute jedoch Möglichkeiten, dieses Vertrauen durch ein externes Controlling zu untermauern, ohne dass dem Käufer zusätzliche Kosten entstehen. Das RAL-Gütezeichen Energiehandel ist ein Verbraucherschutzinstrument, das den Nutzern leitungsungebundener Energien wie z. B. Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets praktische Hilfestellung bei der Anbieterauswahl gibt. Das Prädikat darf nur von Energiehändlern geführt werden, deren Liefertechnik inklusive aller Zählervorrichtungen regelmäßig von neutralen Experten überwacht wird. Auch die betrieblichen Abläufe in Lagern und Verwaltung, der Schulungsstand der Mitarbeiter und die Protokolle der täglichen Fahrzeug-Checks werden unter die Lupe genommen und dürfen nicht zu Beanstandungen führen. Die Güte- und Prüfbestimmungen sowie weitere Details dieser Qualitätssicherung können unter www.guetezeichen-energiehandel.de eingesehen werden.

Supress
Redaktion Andreas Uebbing

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