Krank vor Abflug – Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung

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Bei Erkältung auf Flugreisen verzichten?

Krank vor Abflug - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
Die Entscheidung, ob man trotz einer Erkältung fliegen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. (Bildquelle: ERGO Group)

Gerade in den Wintermonaten sind schniefende Nasen, Husten, Halsweh oder Ohrenscherzen keine Seltenheit. Steht dann ein Flug in den langersehnten Urlaub an, fragen sich die Betroffenen, ob sie trotzdem ins Flugzeug steigen können. Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung, weiß, bei welchen Symptomen Urlauber bedenkenlos fliegen können und wann sie lieber darauf verzichten sollten.

Ohren zu?

Wer an einer Erkältung leidet, sollte sie in den meisten Fällen am besten zu Hause auskurieren. Doch den seit langem geplanten Asien-Urlaub wegen eines Schnupfens absagen? Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am besten klären Patienten als erstes ab, wie ansteckend der Infekt ist. Wer hochgradig ansteckend ist, sollte aus Rücksicht auf die Mitpassagiere auf einen Flug verzichten. „Ist dies nicht der Fall, sollten Erkältete überprüfen, ob der Druckausgleich funktioniert“, so die Reiseexpertin. Denn im Flugzeug herrscht ein anderer Luftdruck als am Boden. Vor allem beim Start und bei der Landung macht sich das in den Ohren bemerkbar, sie gehen zu. Um dieses dumpfe Druckgefühl zu vermeiden, reicht manchmal Kaugummikauen oder Trinken, ansonsten empfiehlt sich das sogenannte Valsalva- oder das Toynbee-Manöver. Bei Ersterem hält sich der Flugreisende Nase und Mund zu und atmet gleichzeitig kräftig aus. Bei der zweiten Variante schluckt er bei zugehaltener Nase. Knackt es, war der Druckausgleich erfolgreich. Sind die Schleimhäute erkältungsbedingt stark geschwollen, kann der Druckausgleich nur schwer oder gar nicht möglich sein – starke Ohrenschmerzen, ein Paukenerguss oder sogar ein Trommelfellriss können die Folgen sein. Zudem drohen bleibende Schäden im Innenohr. Bei einer leichten Erkältung können abschwellende Nasentropfen oder -sprays helfen, den Druckausgleich zu ermöglichen. Wer aber an einer Mittelohr- oder einer ausgeprägten Nebenhöhlenentzündung erkrankt ist, sollte auf einen Flug verzichten.

Husten oder Fieber?

Da die Kabinenluft sehr trocken ist, kann es bei Passagieren mit Bronchitis oder Husten leichter zu Hustenanfällen kommen. „Hier hilft viel Trinken, um die Schleimhäute feucht zu halten, und Hustenbonbons oder Halstabletten lutschen“, rät die ERGO Expertin. Dem Fliegen selbst steht aber sonst nichts im Wege. Bei einem Infekt mit Fieber sollten Patienten besser einen Arzt um Rat fragen. Der Körper ist dann meist ziemlich geschwächt und manche klagen über Kreislaufprobleme oder schwitzen stark. „Wer sich sehr unwohl fühlt, sollte lieber nicht fliegen“, rät Birgit Dreyer.

Im Fall der Fälle: Reise stornieren

Nicht bei allen Erkrankungen ist der Verlauf eindeutig vorhersehbar: Ist die Nebenhöhlenentzündung so stark, dass der Urlauber die Flugreise nicht antreten kann oder ist sie nach ein paar Tagen wieder ausgeheilt? Storniert der Patient voreilig seine Reise und die Krankheit heilt früher als erwartet ab, ist der Ärger groß. Wartet er andererseits zu lange mit der Stornierung, kann die Versicherung im schlimmsten Fall eine Zahlung ablehnen. Daher rät Birgit Dreyer: „Urlauber sollten sich vorab über die Bedingungen ihrer Reiserücktrittsversicherung informieren. Die ERGO Reiseversicherung beispielsweise hat eine medizinische Stornoberatung inkludiert. Der Urlauber kann sich von erfahrenen Reisemedizinern telefonisch beraten lassen und somit einer überstürzten Stornierung vorbeugen.“ Die Berater sprechen auf Basis eines ärztlichen Attests oder einer bestehenden Diagnose eine Empfehlung aus. Der Vorteil hierbei: Empfiehlt der beratende Mediziner, die Reise nicht zu stornieren, und der Gesundheitszustand verschlechtert sich entgegen der Erwartungen bis zum Reisebeginn, übernimmt die Versicherung auch die erhöhten Stornierungskosten.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Reiseversicherung finden Sie unter www.ergo-reiseversicherung.de Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

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Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Reiseversicherung
Die ERGO Reiseversicherung firmiert seit Mai 2019 unter ihrem neuen Namen (bisher: ERV – Europäische Reiseversicherung). Sie überzeugt durch ihre Kundenorientierung, einen hohen Qualitätsanspruch und ein erstklassiges Serviceangebot. Seit über 100 Jahren prägt die ERGO Reiseversicherung die Geschichte des Reiseschutzes. Als Unternehmen der ERGO gehört sie weltweit zu den führenden Reiseversicherern. Mit seinem internationalen Netzwerk sorgt der Spezialist für Reiseschutz dafür, dass die Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo-reiseversicherung.de

Firmenkontakt
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Thomas-Dehler-Straße 2
81737 München
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sabine.muth@ergo-reiseversicherung.de
http://www.ergo.com/verbraucher

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HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
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Hansastraße 17
80686 München
089 998461-18
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