Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder liest man davon, dass eine erstaunliche hohe Zahl an Arbeitnehmern krank zur Arbeit geht. Das mag bei leichteren Erkältungen und dergleichen eher unproblematisch sein, kann für Arbeitnehmer aber durchaus gefährlich werden. Welche Risiken bestehen?
Arbeitsrechtlich ist Arbeitsunfähigkeit entscheidend: Zunächst sollte begrifflich zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterschieden werden. Landläufig wird meist gesprochen von Krankmeldung, tatsächlich entscheidend ist jedoch im arbeitsrechtlichen Sinne der Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er die vertragliche geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Das geht nicht zwingend mit einer Krankheit einher, sondern hängt ab von der Art der Erkrankung sowie der Tätigkeit des Arbeitnehmers ab.
Erhöhtes Fehlerpotential bei Arbeitsunfähigkeit: Wenn der Arbeitnehmer nicht richtig fit oder sogar schwerwiegend erkrankt ist, sodass er eigentlich arbeitsunfähig wäre, besteht immer ein erhöhtes Risiko, dass er Fehler bei der Arbeit macht. Das Problem: Fehler, besonders wenn sie schwerwiegender Natur sind, können den Arbeitgeber grundsätzlich zu einer Abmahnung, im Extremfall sogar zu einer Kündigung berechtigen.
Kündigungsrisiko besonders bei verantwortungsvollen Tätigkeiten: Das Risiko von Fehlern und damit von entsprechenden Sanktionen (Abmahnung, Kündigung) ist größer, je mehr Verantwortung mit der entsprechenden Tätigkeit des Arbeitnehmers verbunden ist. Bei Berufskraftfahrern, Piloten und vergleichbaren Berufen können schon kleinste Fehler verheerende Folgen verursachen. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen an die Sorgfalt, die Arbeitnehmer hier walten lassen müssen.
Krankheitsbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwer: Bei vielen Arbeitnehmern, die sich in einer wackeligen Position im Arbeitsverhältnis sehen, dürfte auch der Gedanke eine Rolle spielen, dass ihnen vielleicht eine Kündigung droht, wenn sie (zu oft) krankheitsbedingt der Arbeit fernbleiben. Eine Kündigung wegen der Erkrankung eines Arbeitnehmers ist aber für Arbeitgeber sehr schwierig. Die Anforderungen an eine wirksame Kündigung sind hier sehr hoch. Macht der Arbeitnehmer dagegen schwerwiegende Fehler, weil er sich trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit schleppt, hat es der Arbeitgeber deutlich leichter. Er sollte sich also im Einzelfall sehr genau überlegen, ob es das Risiko wirklich wert ist.
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de
Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter 030/40004999 oder unserer Hotline 0176/21133283 an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.
11.01.2018
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de