Krankenhäuser wollen den Patienten in die Tasche greifen

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Krankenhäuser wollen den Patienten in die Tasche greifen
Krankenhausfinanzierung leistet Offenbarungseid.

Das Expertenforum Ambulantisierung am 6. Juli 2022 in Berlin sollte Wege skizzieren, wie im deutschen Gesundheitswesen das ambulante Operieren endlich den Stellenwert bekommen kann, den es in einem modernen Gesundheitssystem haben sollte. Doch statt zukunftsfähige Lösungen aufzuzeigen, geriet das Forum zum Offenbarungseid einer nur noch kaputten Krankenhausfinanzierung.

Nach dem Expertenforum Ambulantisierung am 6. Juli 2022 ist in jedem Satz zu spüren, wie Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der Deutschen Praxisklinikgesellschaft PKG, um Fassung ringt. „Die Dreistigkeit, mit der sich Krankenhäuser in Deutschland einem echten medizinischen Wettbewerb entziehen und sich den dringend notwendigen Reformen verweigern, kennt offenbar keine Grenzen“, so Elmshäuser. Eigentlich sollte es auf der von der RS Medical Consulting GmbH organisierte Veranstaltung darum gehen, wie in Deutschland das ambulante Operieren in Zukunft endlich ausgebaut und angemessen vergütet werden könne.

Vorreiter sind hier seit Jahren privatwirtschaftliche Praxiskliniken, die im Bereich des ambulanten und kurzstationären Operierens eine Expertise aufgebaut haben, welche den aktuellen Stand der OP-Technik und der möglichst minimalinvasiven Patientenversorgung widerspiegelt, während Krankenhäuser immer noch auf die einnahmenstarke stationäre Belegung ihrer Betten aus sind, selbst, wenn eine ambulante Versorgung möglich wäre. So war es auch in der Ankündigung des Expertenforums Ambulantisierung zu lesen: „Im deutschen Gesundheitswesen setzt man nach wie vor stark auf die stationäre Leistungserbringung und auf die ambulant-stationäre Sektorengrenze. In den meisten Ländern findet dagegen die fachärztliche Versorgung sektorenfrei statt.

In Deutschland ist die stationäre Behandlung für ein Krankenhaus jedoch wirtschaftlich interessanter als die ambulante. Millionenfache Fehlbelegungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst sind die Folge, die vielleicht wirklich schneller oder gleich ambulant hätten erbracht werden können.“
Umso erstaunter waren Elmshäuser und weitere Vertreter der PKG, die seit Jahren für das ambulante und kurzstationäre Operieren werben, dass ausgerechnet die Praxiskliniken, welche in diesem Bereich über die größte wirtschaftliche und organisatorische Expertise verfügten, auf dem Podium gar nicht vertreten waren. Stattdessen durfte die Krankenhaus-Lobby ihre Pläne skizzieren, wie sich die Krankenhäuser das Wegbrechen ihres einträglichen stationären Geschäfts möglichst großzügig entlohnen lassen wollen.

So gab der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß unumwunden zu, dass Krankenhäuser eine ambulante Versorgung nicht mit der gleichen Effizienz wie niedergelassene Ärzte in Praxiskliniken leisten könnten und forderte daher, niedergelassene Ärzte bei der Einführung sogenannter Hybrid-DRGs erst einmal außen vorzulassen. Für die PKG ist das ein Skandal. „Seit Jahren reden wir darüber, dass ein Arzt, der ambulant dieselbe medizinische Leistung erbringt, wie ein Krankhaus mit einer stationären OP, dafür eine angemessene Vergütung bekommen soll. Und nun, wo sich das Gesundheitssystem mit den Hybrid-DRGs endlich in die richtige Richtung bewegt, sollen ausgerechnet die niedergelassenen Ärzte für ihr Eintreten für das ambulante Operieren bestraft werden? An dieser Stelle verstehe ich die Welt nicht mehr.“

Noch immer müssen sich die meisten Praxiskliniken um Direktverträge mit den Krankenkassen bemühen, da es insbesondere für krankenhausersetzende OPs, die ambulant oder kurzstationär in einer Praxisklinik erfolgen, keinen verbindlichen Vergütungskatalog gibt. „Seit Jahren werden die niedergelassenen Fachärzte in den Praxiskliniken allein gelassen. Und dass, obwohl sie zeigen, dass medizinischer Fortschritt und Patientenwohl Hand in Hand gehen und die schlanken-effizienten Praxisklinik-Strukturen auch im Bereich der Pflege massiv entlasten könnten“, zeigt sich Elmshäuser enttäuscht. „Wenn unser Gesundheitsminister es wirklich ernst meint, die Sektorengrenze endlich abzubauen, müssen die Hybrid-DRGs ohne jegliche Verzögerung auch an niedergelassene Ärzte gezahlt werden.“ Der „Schutzzaun“, wie ihn die reformunwilligen Krankenhäuser für sich fordern, würde nur wieder wertvolle Zeit bei der so dringend notwendigen Umstrukturierung des Gesundheitswesens kosten.

Was Elmshäuser und die PKG auch ärgert: „Gerade erst haben die Krankenkassen die Beiträge für ihre Mitglieder erhöht, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufangen. Doch statt Geld sinnvoll zu investieren, reklamieren es die Krankenhäuser sofort für sich, um noch länger an einem Status quo festzuhalten, von dem jeder Experte weiß, dass er weder für die Ärzte, das Pflegepersonal und schon gar nicht für die Patienten sinnvoll ist. Wir müssen endlich wieder zu einer Medizin finden, die den Menschen in den Fokus rückt, den Menschen in und am Krankenbett. Ob man es glaubt oder nicht, aber es ist möglich, eine Klinik zu einem Ort zu machen, an dem Menschen sich den Umständen entsprechend wohl fühlen.“ Doch genau daran hätten die Krankenhäuser vermutlich kein Interesse.

Was bislang dabei jedoch nicht bedacht wurde, ist die Rechtswidrigkeit des Vorhabens, lediglich durch Krankenhäuser die Ambulantisierung voranzureiben. „Allein die Zweckentfremdung von Fördergeldern ist ein Thema, welches derzeit beim Bundesrechnungshof, sowie beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorliegt. Verschiedene Staatsanwaltschaften haben hierzu bereits „gesetzgeberisches Versagen“ attestiert“, meint der Gesundheitsrechtler Prof. Dr. Thomas Schlegel. „Sollte der Gesetzgeber den Kurs der DKG verfolgen wollen, muss man sich auf einen Klagenhagel einstellen. Die Ambulantisierung muss von denjenigen vorangetrieben werden, welche wissen, was sie medizinisch und wirtschaftlich tun. Den Bock zum Gärtner zu machen, verschlechtert und verteuert die Versorgung – immerhin haben Krankenhäuser bislang auch die Möglichkeit, MVZ zu gründen und im regulären Wettbewerb mit niedergelassenen Angeboten zu konkurrieren. Alle anderen Maßnahmen sind versorgungsfeindlich und verfassungswidrig.“

Über Patientenwohl und welche Auswirkungen eine Ambulantisierung für PatientInnen hätte, wurde auf dem Expertenforum kein einziges Mal gesprochen. „Alles, worüber die Krankenhaus-Vertreter geredet haben, war Geld.“

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG e.V.)
Die Praxisklinikgesellschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig zu modernisieren. Eines der wichtigsten Ziele ist der Aufbau einer verbindlich geregelten sektorenübergreifenden Patientenversorgung, die Planungssicherheit für Patienten und Gesundheitseinrichtungen schafft. Gleiche Rechte und Pflichten, gleiche und hohe Qualitätsanforderungen und ein gemeinsames Vergütungssystem sind die hierzu nötigen Schritte.

Firmenkontakt
Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V.
Stefan Elmshäuser
Joachim-Karnatz-Allee 7
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0151
57808300
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