Krankenwagen, Rettungswagen, Notarzt oder Notdienst?

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ARAG Experten zum Tag des Europäischen Notrufes 112 am 11. Februar

Ein Unfall passiert! Sie greifen zum Handy und wählen 112 – schon ist Hilfe unterwegs. Was heute selbstverständlich scheint, war es Anfang der 1970er Jahre nicht. Doch auch heute sollten Sie die Unterschiede zwischen Krankenwagen, Rettungswagen und Notarzt kennen. ARAG Experten sorgen für Durchblick!

Der Notruf!
Am 3. Mai 1969 wird der kleine Björn eine Woche vor seinem neunten Geburtstag auf dem Nachhauseweg vom Schwimmbad von einem Auto angefahren. Handys gibt es nicht und auch keine zentrale Notrufnummer. Beteiligte greifen zum Telefonbuch und rufen wiederholt die Polizei und die Rettungskräfte. Es dauert weit über eine Stunde, bis der Krankenwagen am Unfallort eintrifft. Björn überlebt den Transport zum Krankenhaus nicht. Rund zwei Jahre später gründen die trauernden Eltern die „Björn Steiger Stiftung“. Mit ihrem Engagement sorgten Ute und Siegfried Steiger maßgeblich dafür, dass wir heute flächendeckend und rund um die Uhr über die zentralen Notrufnummern 110 und 112 Hilfe rufen können. Die Arbeit der Stiftung geht bis heute mit Babynotarztwagen, Anti-Herztod-Aktionen, Rettungsunterricht an Schulen, Handyortung bei Notrufen und zahlreichen anderen Projekten weiter. Doch wer die 112 wählt, ruft oft einfach einen Krankenwagen, Rettungswagen oder Notarzt. Diese Begriffe werden meist synonym für die schnelle Hilfe am Unglücksort benutzt. Die ARAG Experten weisen jedoch auf Unterschiede hin, die Sie im Notfall kennen sollten.

Der Krankenwagen
Das Personal im Krankenwagen besteht aus zwei Notfallsanitätern, früher hießen sie auch Rettungsassistenten. Sie kommen und leisten die nötige Unterstützung, wenn Sie oder Ihre Angehörigen nicht mehr selbst zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren können. Auch wenn Sie aufgrund einer ansteckenden Krankheit die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können, können Sie einen Krankenwagen rufen.

Der Rettungswagen und Notarzt
Den Rettungswagen erkennt man unschwer an Blaulicht und Martinshorn. Die Besetzung variiert je nach Bundesland. Immer sind aber Notfallsanitäter mit an Bord. Den Rettungswagen rufen Sie, wenn Sie akut medizinische Hilfe benötigen. Egal, ob es sich um die Folgen eines Unfalls handelt oder plötzlich starke gesundheitliche Beschwerden auftreten. Der Rettungswagen verfügt über Geräte zur Beatmung oder für andere lebensrettende Maßnahmen. Darum werden – wenn nötig – auch intensivmedizinisch betreute Patienten per Rettungswagen transportiert. Wird ein Notarzt benötigt, fährt dieser separat mit dem Notarzteinsatzfahrzeug zum Einsatzort.

Der ärztliche Notdienst
Er übernimmt die Funktionen Ihres Hausarztes, wenn der außerhalb der Sprechstunden, nachts oder am Wochenende und an Feiertagen nicht erreichbar ist. In der Regel macht er auch Hausbesuche. Diesen auch ärztlicher Bereitschaftsdienst genannten Service erreichen Sie unter der bundesweiten Notdienstnummer 116 117.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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