Die wichtigsten Fakten
Unfälle mit fahrbaren Arbeitsbühnen auf Baustellen und im privaten Bereich bilden seit geraumer Zeit einen Schwerpunkt im Unfallgeschehen. Dies betrifft sowohl Auf- und Abbauvorgänge als auch deren Nutzung. Die für diese Gerüste gültige Normenreihe DIN EN 1004 wurde daher in den vergangenen Monaten turnusmäßig überarbeitet und sorgt zum Inkrafttreten am 01.12.2021 für grundlegende Änderungen an fahrbaren Arbeitsbühnen. Neben einer Erweiterung des Gültigkeitsbereiches wurden grundlegende Änderungen zur Montage und Statik der Gerüste festgelegt. Ziel der Normänderung ist es, die Sicherheit der Anwender von fahrbaren Arbeitsbühnen zu erhöhen. Eine grundlegende Änderung sieht daher vor, dass Geländer und Verstrebungen immer von der darunterliegenden Belagbühne aus montiert werden müssen; für die erste Belagbühne eines Gerüstes vom Boden aus. Alternativ können Geländer und Verstrebungen auch durch die geöffnete Belagbühnenluke montiert werden. KRAUSE sieht diese Methode allerdings als zu unsicher an und hat sich bei allen Gerüsten gegen diese Aufbauvariante entschieden. Alle fahrbaren Arbeitsbühnen von KRAUSE ermöglichen den Aufbau der Geländer von der darunterliegenden Ebene aus.
Die neue Norm DIN EN 1004-1 für fahrbare Arbeitsbühnen – erhöhte Sicherheit bei Auf- und Abbau dank KRAUSE GuardMatic-System
Wenn die Anwender im Aufbauprozess erstmalig eine Belagbühne durchsteigen, ist somit immer rundum ein Geländer zum Schutz vor Abstürzen vorhanden. Dies gilt darüber hinaus auch für den Abbau der Gerüste, der ebenfalls ein erhöhtes Gefahrenpotenzial mit sich bringt. Die neu konstruierten Geländerrahmen des GuardMatic-Systems können mit Leichtigkeit von der tiefergelegenen Ebene montiert werden und vereinen Handlauf, Knieleiste und Diagonale in einem Modul. Dadurch verringert sich die Anzahl der Einzelteile, was auch Transport und Logistik der Gerüste erleichtert. Die 6-Punkt-Fixierung des neuen GuardMatic-Systems mit dem Vertikalrahmen sorgt für maximale Stabilität in der Höhe. Nach dem Einsatz können die Diagonalstreben für den Transport eingeklappt und fixiert werden.
Mehr Belagbühnen für geringere Abstände
Eine weitere Änderung in den Konstruktionsvorgaben der Norm liegt in den maximalen Abständen zwischen den einzelnen Belagbühnen. Diese dürfen fortan nur noch einen Abstand von 2,25 m betragen; durch diese Änderung (vorher war der Abstand auf 4,00 m festgelegt) werden mehr Belagbühnen und Geländer benötigt. KRAUSE verringert darüber hinaus den in der Norm geforderten Maximalabstand der Belagbühnen auf 2,00 m, um den Aufbau der Gerüste noch komfortabler und sicherer zu machen. Die unterste Belagbühne darf in einer maximalen Höhe von 3,40 m montiert werden. Dieser Abstand gilt auch für die zweite Belagbühne, wenn sich die erste in einem Abstand unter 0,6 m vom Boden befindet.
Neben den Änderungen zu Konstruktion und Statik der fahrbaren Arbeitsbühnen ändert sich mit der neuen Norm auch deren Gültigkeitsbereich. War diese bisher erst ab einer Standhöhe von 2,50 m gültig, ist dies jetzt für alle Produkte dieser Kategorie der Fall.
Schneller und sicherer Auf- und Abbau mit KRAUSE-Gerüsten
Die KRAUSE-Lösung bietet den Anwendern höchsten Komfort durch an die Normänderungen angepasste Produktinnovationen bei maximaler Anwendersicherheit – vom täglichen harten Arbeitseinsatz in Industrie und Handwerk, bis zum universellen Gebrauch ambitionierter Heimwerker. Das neue innovative GuardMatic-System sorgt für 45% schnelleren Auf- und Abbau bei höchster Sicherheit, da weniger Einzelteile verbaut werden müssen. Durch den geringeren Belagbühnenabstand wird der Auf- und Abbau noch komfortabler und sicherer als bisher. Das Einhängen der nächsten Belagbühne kann ohne Hilfsbohle erfolgen und Werkzeuge sowie Arbeitsmittel können einfach von unten auf die nächste Ebene gelegt werden. Die stabile Konstruktion erfüllt die Statik- und Windlastanforderungen gemäß DIN EN 1004-1.
Weiterhin wurden die fahrbaren Arbeitsbühnen der KRAUSE-Serien STABILO und MONTO mit neuen und innovativen Diagonalen-Verbindungen ausgestattet, die einfacher und schneller mit den Vertikalrahmen verbunden werden können. Die innovative Form der Diagonalen bietet eine der breitesten Nutzflächen auf dem Markt und stört bei Arbeiten auf dem Gerüst in keiner Weise. Alle Modelle der STABILO Serien 10, 50, 100, 500, 1000, 5000, 5500 sowie ProTec, ProTec XXL und ProTec XS oder ClimTec bieten zudem individuelle Features und Highlights, so dass die Anwender für das jeweilige Anwendungsproblem das richtige Gerüst auswählen können.
Mit KRAUSE immer normkonform arbeiten
KRAUSE liefert bereits ab dem 15.11.2021 alle fahrbaren Arbeitsbühnen der STABILO- und MONTO-Serien nach den Anforderungen der überarbeiteten Norm aus. Auch wenn für gewerbliche Anwender keine Verpflichtung besteht, im Bestand befindliche mobile Arbeitsbühnen nach den angepassten Vorgaben der neuen Norm DIN EN 1004-1 anzupassen oder auszutauschen, müssen die Tätigkeiten und die dazu verwendeten Arbeitsmittel regelmäßig im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Da der Stand der Technik und der sicherheitstechnische Hintergrund in diese Bewertung mit einfließen, sollten Anwender von fahrbaren Arbeitsbühnen auf die Änderungen der Norm reagieren und entsprechende Anpassungen an ihren Arbeitsmitteln vornehmen.
Die Steigtechnik-Experten von KRAUSE stehen Anwendern sowohl bei Fragen zur neuen Norm und den damit verbundenen Änderungen von fahrbaren Arbeitsbühnen als auch bei Beratungen zum Thema Wiederherstellung der Normkonformität beratend zur Seite. Die Änderungen der verschiedenen Gerüst-Serien finden interessierte Anwender gebündelt auf www.krause-systems.de/service
Das KRAUSE-Werk in Alsfeld/Hessen wurde 1900 gegründet und hat somit eine über 100-jährige Tradition im Bereich der Fertigung und des Vertriebs von Steig- und GerüstSystemen. In dieser Zeit hat sich das dynamisch wachsende Unternehmen zu einer international agierenden Unternehmensgruppe entwickelt. Weitere Produktions- bzw. Vertriebsstätten in Polen, Ungarn, Russland und der Schweiz wurden in den letzten Jahren aufgebaut und erweitert.
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