Keine Finanzierung ohne Prüfung!
Der Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung lässt sich ohne eine Finanzierung des Kaufpreises über ein Kreditinstitut für die meisten kaum stemmen. In der Regel geht es um sehr hohe Summen und lange Bindungsfristen. Immobilienkreditverträgen haben zumeist eine Sollzinsbindung von mindestens 10 oder 20 Jahren, oftmals auch länger. Man geht daher eine langfristige Verpflichtung ein, die man in aller Regel ohne erhebliche finanzielle Verluste nicht vorzeitig auflösen kann. Dann kann es durchaus sinnvoll sein, den Darlehensvertrag von einem Rechtsanwalt vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen.
Kann ich mich nicht auf die Bank verlassen?
Aufgrund der zahlreichen zutreffenden negativen Berichte über Kreditinstitute in den letzten Jahren hat sich das ehemals positive Bild der Banken und Sparkassen in der Bevölkerung erheblich gewandelt. Einen Vertrauensvorschuss, den die Banken nur zu oft ausgenutzt haben, gibt es nicht mehr. Der Bankberater ist letztlich auch nur ein Verkäufer und handelt im Zweifel im Interesse seines Arbeitgebers, der Bank, und gerade nicht im Interesse des Bankkunden. Hierbei ist es wichtig, einen Fachanwalt für Bankrecht an seiner Seite zu haben, um der Bank auf Augenhöhe begegnen zu können.
Was wird genau geprüft?
In der Regel nutzen die Banken standardisierte Formularverträge. Diese sind bankenfreundlich formuliert und sichern vorrangig die Rechte der Bank und nicht des Kunden. Für den potentiellen Darlehensnehmer sollte es daher wichtig sein, dass seine Wünsche und Vorstellungen sich dennoch im Vertrag wiederfinden. Dies kann z.B. eine Regelung über Sondertilgungen sein oder auch die Möglichkeit, während der Laufzeit die Tilgung wiederholt anpassen zu dürfen oder eine Nichtabnahme-Regelung für einen Teil des Kredites usw. Es kann auch sinnvoll sein, zu vereinbaren, dass weder der Kredit noch die Sicherheit an Dritte übertragen werden darf, damit man sich nicht plötzlich einem anderen Gläubiger, womöglich im Ausland, gegenübersieht. Auch der Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung im Falle der vorzeitigen Kündigung lässt sich oftmals nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.
Doch auch das gewählte Finanzierungsmodell muss einer genauen Prüfung unterzogen werden. Nicht jedes Modell eignet sich für jede Finanzierung und jede Situation. So kann z.B. manchmal ein Annuitätendarlehen oder ein Tilgungsdarlehen wirtschaftlich sinnvoll sein, manchmal aber auch ein endfälliges Darlehen, dessen Tilgung z.B. durch das Ansparen eines Bausparvertrages ersetzt wird.
Neben den wesentlichen Vertragsfaktoren werden auch die sonstigen Regelungen wie z.B. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (das sog. „Kleingedruckte“) oder die Sicherheitenbestellung umfassend geprüft und vom Fachanwalt für Bankrecht ausführlich erklärt.
Erst wenn sich der potentielle Darlehensnehmer nach allen Seiten abgesichert hat und wirklich versteht, welche Verpflichtungen er für die nächsten Jahrzehnte eingeht und was im Falle eines Falles geschieht, erst dann sollte er den Kreditvertrag unterzeichnen. Nur in diesem Fall ist er vor bösen Überraschungen geschützt und kann seine volle Aufmerksamkeit seiner Familie und seinem neuen Eigenheim widmen.
Die Anwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm unterstützt Sie bei Vertragsverhandlungen mit Banken und Kreditinstituten durch einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht und prüft Ihren Darlehensvertrag.
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