KTG Agrar SE: Tochterunternehmen meldet Insolvenz an
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Die nächste schlechte Nachricht für Anleger der insolventen KTG Agrar SE: Das Tochterunternehmen NOA Naturoel Anklam AG hat am 17. August Insolvenzantrag beim Amtsgericht Stralsund gestellt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die KTG Agrar SE mitteilt, hat das Tochterunternehmen NOA Naturoel Anklam AG nun auch Insolvenzantrag gestellt. Hintergrund sei demnach eine umstrittene Steuernachforderung. Nach eigenen Angaben hat die KTG Agrar SE rund 1,9 Millionen Euro in das Tochterunternehmen investiert und hält 100 Prozent der Anteile.
Für die Anleger der KTG Agrar SE ist das die nächste Hiobsbotschaft. Seitdem das Agrarunternehmen Anfang Juli Insolvenz angemeldet hat, weil es eine fällige Zinszahlung in Höhe von ca. 18 Millionen Euro nicht leisten konnte, stehen die Gelder der Anleger im Feuer. Alleine die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen Biowertpapier II und Biowertpapier III haben insgesamt rund 342 Millionen Euro investiert.
Die KTG Agrar SE soll in Eigenverwaltung saniert werden. Wie die Restrukturierung aussehen soll, ist bislang noch nicht bekannt. Die auf den 26. August verschobene Hauptversammlung wurde bis auf weiteres verschoben, da zunächst ein Insolvenzplan erstellt werden soll. Für die Anleger wird dies voraussichtlich bedeuten, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Denkbare Maßnahmen wären beispielsweise die Senkung des Zinskupons, die Stundung der Zinsen oder die Verlängerung der Laufzeit der Anleihen. Die Anleihe Biowertpapier II mit einem Volumen von 250 Millionen Euro wäre schon im Juni 2017 zur Rückzahlung fällig. Die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III wären Mitte Oktober fällig. Derzeit ist kaum davon auszugehen, dass das Unternehmen dies leisten kann, so dass die Anleger sich auf Einschnitte einstellen müssen.
Mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens wird Ende August oder Anfang September gerechnet. Dann können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Unabhängig davon können sie aber auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, die u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein können. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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