KTG Agrar: Wirtschaftsprüfer ziehen Testate zurück
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Die insolvente KTG Agrar SE kommt nicht aus den Schlagzeilen. Wie jetzt bekannt wurde, haben die Wirtschaftsprüfer ihre Testate für den KTG-Jahresabschluss und Konzernabschluss 2015 widerrufen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am späten Abend des 8. September teilte die KTG Agrar SE in einer Ad-hoc-Meldung mit, dass die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihre Bestätigungsvermerke für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2015 widerrufen hat. Dies hätten die Wirtschaftsprüfer damit begründet, dass der Rechtsschein der Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks am 12. Mai 2016 und damit vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens beseitigt werden solle.
Das kann wohl so übersetzt werden, dass sich die Wirtschaftsprüfer hinters Licht geführt fühlen und ihnen falsche Angaben gemacht wurden. Das passt zu der Meldung, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den ehemaligen KTG-Chef prüfe. Offenbar geht es auch hierbei um falsche Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.
Die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen der KTG Agrar dürften sich langsam wie in einem schlechten Krimi mit ihnen in der Opferrolle fühlen. Denn die Unternehmensführung bei der KTG Agrar wird als mehr oder weniger katastrophal bezeichnet. Der Sachwalter gab zudem an, dass auch Haftungsansprüche gegen den ehemaligen Vorstand und Aufsichtsrat des Agrarunternehmens geprüft werden.
Für die Anleger kann das ein Ansatzpunkt sein, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Forderungen können aber ggf. nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch gegen die Vermittler und Berater geltend gemacht werden. Im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten sie über alle Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Zudem kommen auch Ansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten fehlerhaft gewesen sein sollten.
Auch wenn im Insolvenzverfahren für die Anleger vermutlich nicht viel zu holen sein wird, sollten sie ihre Forderungen bis zum 17. März 2017 beim Sachwalter anmelden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 6. Oktober in Hamburg statt.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte können Anleger im Insolvenzverfahren begleiten und sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unterstützen.
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