Aigner Immobilien informiert über Eigenbedarf, Kündigungsfristen und Mietnachzahlungen
Bundesweit fehlen laut Mieterbund bis zu einer Million Wohnungen, vor allem in großen Städten und Ballungsräumen. Mieterwechsel und Kündigungen gehören zum Immobilienalltag. Trotzdem brauchen zuverlässige Mieter nicht ständig Angst davor zu haben, eine Kündigung im Briefkasten zu finden. Vermieter dürfen in der Regel nur aus bestimmten festgeschriebenen Gründen kündigen, zum Beispiel wegen Eigenbedarf. Denn der Eigentümer muss die Möglichkeit haben, in seiner Immobilie leben zu können. Dazu zählt auch, die Eltern oder das erwachsene Kind in die eigenen vier Wände einziehen zu lassen. Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss entsprechend begründet werden und es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Ist die Kündigung wegen Eigenbedarf rechtmäßig, aber weigert sich der Mieter auszuziehen, kann es ab 2017 teuer für ihn werden: Er muss künftig mit einer hohen Mietnachzahlung rechnen. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 17/16) entschieden, dass der Vermieter nach verstrichener Frist die ortsübliche Miete ansetzen darf. “Maßgeblich ist dabei allerdings die Miete, die der Vermieter bei einer Neuvermietung verlangen könnte. Zögert ein Mieter also die Räumung der Wohnung hinaus, muss er vor allem in den Metropolregionen eine deutlich höhere Miete zahlen, mit der er vorher vielleicht nicht gerechnet hat”, sagt Thomas Aigner, der Geschäftsführer des Maklerunternehmens Aigner Immobilien GmbH. Ob der Eigenbedarfsanspruch gerechtfertigt ist, sollten Vermieter und Mieter im Einzelfall prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen.
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Die inhabergeführte, mehrfach ausgezeichnete Aigner Immobilien GmbH gehört mit 25 Jahren Markterfahrung und einem durchschnittlichen Objektvolumen von über 300 Mio. Euro im Jahr zu den TOP 5 der Maklerunternehmen im Großraum München. An sieben Standorten in München, Starnberg und Frankfurt am Main konzentrieren sich mehr als 100 Mitarbeiter auf den Verkauf und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Wohnimmobilienvermittlung über die Vermarktung von Investmentprojekten bis hin zum Vertrieb von Bauträgermaßnahmen, die durch eine unternehmenseigene Marketingabteilung begleitet werden. Die Mitarbeiter zeichnet eine fachlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche aus. Als Berater und Vermittler begleiten sie Projektentwicklungen im wohnwirtschaftlichen und im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine marktorientierte Wertermittlung durch firmeneigene Architekten und Gutachter. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch eine bankenunabhängige Finanzierungsberatung.
Die Aigner Immobilien GmbH ist Mitglied von “DIP – Deutsche Immobilien-Partner”, dem zu den Branchenführern zählenden, 1988 gegründeten Verbund unabhängiger Immobiliendienstleister mit 14 Partnern an bundesweit mehr als 25 Standorten und vier weiteren Spezialisten aus verschiedenen Service-Organisationen als “preferred partnern” mit insgesamt über 800 Experten und einem jährlichen Transaktionsvolumen von rd. EUR 1,5 Mrd. aus vermittelten Immobilienverkäufen sowie mehr als 260.000 Quadratmetern vermittelter gewerblicher Mietfläche (2015).
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