Kündigung in der Probezeit – Tipps für Arbeitnehmer

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Redenservice

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Kündigung in der Probezeit - Tipps für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht

Kündigung in der Probezeit: Ein Arbeitnehmer verletzt sich bei einem Unfall und bricht sich das Hüftgelenk. Noch während der Probezeit wird er dafür gekündigt, Grund: Das Unternehmen befürchtet häufige Fehlzeiten wegen Reha-Maßnahmen und Krankschreibungen. Ein anderer Mitarbeiter riecht stark nach Schweiß, auch er bekommt dafür die Probezeit-Kündigung. In beiden Fällen gingen die Arbeitnehmer dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vor, ohne Erfolg. Warum das so ist, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit vor, darf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter jederzeit kündigen, und zwar aus fast allen Gründen.

Der Arbeitgeber muss den Sonderkündigungsschutz beachten, beispielsweise für Menschen mit Behinderung oder für schwangere Arbeitnehmerinnen, und seine Kündigung darf nicht willkürlich oder sittenwidrig sein. Die Arbeitsgerichte sind bei Sittenwidrigkeit und Willkür sehr zurückhaltend: Selbst die Probezeit-Kündigung wegen des Unfalls war nicht willkürlich, genauso wenig wie die Kündigung des Mitarbeiters, den der Arbeitgeber im wahrsten Sinne des Wortes nicht riechen konnte. Willkürlich wäre es, wenn die Kündigung sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar ist, beispielsweise wenn der Arbeitgeber während der Probezeit immer nahelegt, alles sei ok, und dann am letzten Tag der Probezeit plötzlich kündigt. Ein weiteres Beispiel wäre Rachsucht; Rassismus wäre sittenwidrig.

Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Wenn Sie eine Probezeit-Kündigung erhalten haben, kann es sich lohnen, dagegen vorzugehen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, und zwar wenn der Sonderkündigungsschutz greift, oder weil Umstände nahelegen, dass die Probezeit-Kündigung willkürlich oder sittenwidrig ist. In diesen Fällen kann man häufig hohe Abfindungen verhandeln. Fragen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck nach Ihren Chancen, bei einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.

Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: