Was Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung beachten sollten, weiß Fachanwalt Dr. Müller
BÜHL / BADEN-BADEN. Damit auch die eigene Kündigung des Arbeitnehmers wasserdicht ist, gibt es sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung einiges zu beachten. “Zwar steckt nach wie vor viel Wahrheit in der Binsenweisheit, Reisende sollte man nicht aufhalten. Doch liegt eine Kündigung nicht im Interesse des Unternehmens, kann zum Beispiel ein formell fehlerhaftes Kündigungsschreiben ein Grund sein, den Mitarbeiter nicht seinem Wunsch entsprechend aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis zu entlassen”, stellt Rechtsanwalt Dr. Christian Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in der Anwaltskanzlei Hafen – Kemptner – Stiefvater für die mittelbadische Region Bühl, Baden-Baden, Rastatt und Achern heraus.
Fachanwalt aus Baden-Baden: Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung ausspricht
Wie sollte eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nach Einschätzung von Dr. Christian Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht aussehen? “Eine ordnungsgemäße Kündigung durch den Arbeitnehmer muss schriftlich erfolgen, und sie muss die im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder im Gesetz festgelegten Fristen einhalten, wenn es keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gibt. Sind Frist- und Formfragen unklar, empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, denn die Fristen werden nach bestimmten Voraussetzungen berechnet”, erklärt Dr. Müller. Einen Grund muss der Arbeitnehmer in der Kündigung nicht angeben. “Es gibt aber Fälle, in denen das Recht, ordentlich zu kündigen, ausgeschlossen sein kann, etwa wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist”, betont der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Welche Voraussetzungen gelten, wenn der Arbeitgeber kündigt, schildert Rechtsanwalt Müller (Baden-Baden)
Arbeitgeber, die bei der Kündigung eines Mitarbeiters formelle Fehler machen, öffnen einer Kündigungsschutzklage Tor und Tür. Der Kündigungsschutz ist darauf ausgerichtet, dass Arbeitnehmern nicht willkürlich gekündigt werden kann, sondern die Kündigung nur aus betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründen erfolgen kann. Dies gilt aber erst bei Unternehmen mit mehr als zehn Vollzeitmitarbeitern und ab einer Dauer des Beschäftigungsverhältnisses von mehr als sechs Monaten: Nur in einem solchen Fall greift das Kündigungsschutzgesetz. Aber auch in Kleinbetrieben kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn sie gegen Treu und Glauben oder einen bestehenden Sonderkündigungsschutz verstößt. Bei Schwerbehinderten greift etwa nach sechs Monaten des Bestehens des Beschäftigtenverhältnisses ein Sonderkündigungsschutz unabhängig von der Betriebsgröße. Zudem sind auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber Fristen einzuhalten. “Eine qualifizierte Rechtsberatung ist in einem solchen Fall unbedingt angebracht, um zum Beispiel langwierige und Ressourcen bindende arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Abfindungen zu umgehen”, rät Fachanwalt Dr. Müller.
Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1977 in Bühl gegründet und betreut seitdem erfolgreich zahlreiche Mandanten. Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung u. a. auf den Gebieten des Verkehrsrechts, Familien- und Erbrecht sowie dem Arbeitsrecht. Seit 2017 ist die Kanzlei neben dem Hauptsitz in Bühl auch in Baden-Baden vertreten.
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