Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Es erinnert an die Arbeit von Geheimdiensten: Die Süddeutsche berichtet am 04.07.2017 von Detektiven, die Arbeitnehmer verleiten zu arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen. Langjährige Mitarbeiter werden fristlos gekündigt, nachdem man sie beispielsweise animiert hat zum Alkoholkonsum. Oder zum Abrechnungsbetrug, Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, zur Verleumdung, etc. Die Liste ließe sich beliebig erweitern.
Der Trick ist eigentlich simpel: Man heuert einen Spezialisten an, der sich als neuer Mitarbeiter oder Praktikant in ein Team schleust, und sich dort das Vertrauen eines Kollegen „erarbeitet“, den man entfernen will aus dem Unternehmen. Wenn der Detektiv gut ist, erkennt er schnell die Schwachstellen des Kollegen: Vielleicht ist er besonders vertrauensselig, oder er nimmt es nicht so genau mit der Abrechnung oder dem Arbeitszeitnachweis. Dann muss der „Agent“ nur noch den richtigen Moment abwarten und dem Mitarbeiter beispielsweise den Selbstgebrannten anbieten oder ihm einreden, es sei OK, mehr Stunden am Sonntag aufzuschreiben, „die anderen tun es ja auch“.
Was ist einem Arbeitnehmer in dieser Lage zu raten?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitgeber eine Kündigung vorbereitet, sollten Sie auf der Hut sein. Rechnen Sie mit der Möglichkeit, dass Ihr Chef ganz genau hinschaut, was Sie tun, unterlassen Sie jede noch so geringe Pflichtverletzung! Widerstehen Sie einer Versuchung! Die Observierung durch einen Detektiv kostet viel Geld: Mit der Zeit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber die Aktion entnervt abbricht. Allerdings können auch Kollegen Pflichtverletzungen melden: Man sollte seine vertraglichen Pflichten immer genau einhalten und sich keine „Fehltritte“ leisten.
Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl! Liegt eine Kündigung in der Luft? Dann sollten Sie sich frühzeitig Rat einholen von einem erfahrenen Arbeitsrechtler. Mit guten Tipps vermeiden Sie es, Ihrem Chef einen Kündigungsgrund zu liefern, und Ihr Arbeitgeber kann seinerseits zu Fehlern verleitet werden, wenn er Sie fristlos oder verhaltensbedingt kündigt. Dann haben Sie bei einer Kündigungsschutzklage gute Karten: Sie können sich erfolgreich auf Ihren Arbeitsplatz zurückklagen oder eine hohe Abfindung verhandeln.
Rufen Sie mich gern in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an, in einem kostenlosen ersten Gespräch gebe ich Ihnen Auskunft über die günstigste Strategie, die Ihnen helfen kann, Ihren Arbeitsplatz zu retten. Wollen Sie eine hohe Abfindung erreichen? Gern berate ich Sie und sage Ihnen, wie Sie Ihre Chancen verbessern. Es lohnt sich: Nach einer Beratung durch einen erfahrenen Arbeitsrechtler merken Arbeitnehmer erfahrungsgemäß sehr schnell, dass sie viel mehr Rechte haben, als zunächst gedacht.
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