Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigung droht schon bei Diebstahl von geringwertigen Gegenständen: Auch wenn es sich nur um geringwertige Gegenstände handelt, kann der Arbeitgeber im Fall eines Diebstahls zur fristlosen Kündigung berechtigt sein, ohne dass vorher eine Abmahnung erforderlich wäre. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn sich der Arbeitnehmer über Jahre der Beschäftigt hinweg nie einen Vertragsverstoß erlaubt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat etwa die Kündigung einer Verkäuferin, die Zigarettenpackungen (Wert: 10 EUR) entwendet hatte, trotz 18-jähriger Betriebszugehörigkeit als wirksam angesehen (BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 – 2 AZR 153/11 -, BAGE 142, 176-187).
Sofort aktiv werden bei Einladung zu Anhörung: Für den Fall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einer Anhörung bestellt, sollte umgehend Rechtsrat bei einem Anwalt eingeholt werden. Dann spricht einiges dafür, dass der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung gestützt auf den Diebstahlsverdacht plant. Eine solche erfordert aber für ihre Wirksamkeit eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers. Die Anhörung ist somit von großer Bedeutung und sollte unbedingt ernst genommen werden. Vorheriger anwaltlicher Rat ist dringend zu empfehlen, da neben der arbeitsrechtlichen Problemsituation auch eine Strafverfolgen drohen kann.
Panische Reaktion auch nicht hilfreich: Umgekehrt hilft auch eine panische, schnelle Reaktion nichts. Selbst wenn sich Arbeitnehmer keiner Schuld bewusst sind, werden sie in solchen Situationen mitunter nervös und unterschreiben dann etwa einen Aufhebungsvertrag und Schuldeingeständnis. Das sollte man auf keinen Fall tun, davon kommt man dann nämlich in der Regel später nicht mehr weg.
Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen: Man sollte stets innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben – selbst dann, wenn an den Vorwürfen etwas dran ist. Häufig können Arbeitnehmer ihre Situation damit verbessern und jedenfalls eine Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit und ein Strafverfahren abwenden. Da der Arbeitgeber ein hohes Beweisrisiko trägt, ist auch eine Abfindung regelmäßig drin.
Nicht selbst auf Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft antworten: Wer eine Anhörung bzw. Vorladung zu den Vorwürfen von der Polizei erhält, sollte auf keinen Fall dazu mündliche oder schriftliche Aussagen machen. Schreiben Sie, dass Sie sich einen Anwalt suchen und setzen Sie dies umgehend in die Wege. Der Anwalt wird zunächst Akteneinsicht nehmen und anschließend das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
So können wir Ihnen helfen: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen und auch in anschließenden Strafverfahren. Gerade wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht, ist es besonders wichtig, dass der Anwalt sowohl die arbeitsrechtliche als auch die strafrechtliche Komponente des Geschehens hinreichend beachtet und sorgfältig gegeneinander abwägt. Strafrechtlich ist es oft am besten nichts zu sagen. Arbeitsrechtlich wiederum ist dies unmöglich, wenn man in nicht die Kündigungsschutzklage verlieren will.
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst unverbindlich mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und ein geeignetes Vorgehen im Hinblick auf das drohende Strafverfahren.
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest.
12.1.2017
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.
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