Kündigung wegen langer Krankheitsdauer: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Kündigung wegen langer Krankheitsdauer: Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt Bredereck

Wer besonders lange ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, kann deswegen gekündigt werden. Diese Meinung hört man oft. Warum sie so nicht stimmt und worauf es bei einer Kündigung wegen langer Krankheitsdauer ankommt, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.

Es gibt kein Schema, das vorgibt, eine Kündigung sei erlaubt, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit lang wegen Arbeitsunfähigkeit bei der Arbeit fehlt. Auch wenn der erkrankte Mitarbeiter über ein Jahr krankheitsbedingt fehlt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber ihm personenbedingt wegen der Krankheit kündigen darf. Die Wirksamkeit der Kündigung hängt immer von der sogenannten Gesundheitsprognose ab.

Das bedeutet, dass die Kündigung nur dann in Frage kommt, wenn der Arbeitnehmer wahrscheinlich auch in Zukunft weiterhin wegen seiner Erkrankung nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen wird. Ist die Prognose gut, weil zu erwarten ist, dass sich sein Gesundheitszustand bessert und er deshalb in absehbarer Zeit wieder arbeiten wird, scheidet eine Kündigung regelmäßig aus.

Gute Chancen, sich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren, hat deshalb regelmäßig der Arbeitnehmer, der kürzlich an einer Reha-Maßnahme teilgenommen hat. Denn Ziel einer Kur oder einer medizinische Rehabilitationsmaßnahme ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Eine Reha ist deshalb regelmäßig gleichzusetzen mit einer positiven Gesundheitsprognose. Ein starkes Argument gegen die Kündigung!

Der Arbeitgeber muss viele Hürden überspringen, um eine krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht durchzubekommen. Neben der Gesundheitsprognose muss er das betriebliche Eingliederungsmanagement korrekt durchführen. Nicht selten scheitert das schon an Formalien.

Zusammengefasst kann man sagen: Je besser die Aussichten der Kündigungsschutzklage, desto höher die Abfindung, die man vor Gericht bei Vergleichsverhandlungen erreichen kann. Wenn das Kündigungsschutzgesetz auf den Kündigungs-Fall angewendet wird, hat der Arbeitnehmer regelmäßig gute Chancen, sich vor Gericht gegen eine Kündigung wegen langer Krankheit zu wehren.

Haben Sie eine Kündigung wegen einer Arbeitsunfähigkeit bekommen? Handeln Sie schnell, rufen Sie mich noch heute an unter 030.40004999 oder auf meiner Kündigungs-Hotline 0176.21133283. Gern gebe ich Ihnen kostenlos und unverbindlich Auskunft über die Chancen Ihrer Kündigungsschutzklage und die Aussichten, die Sie möglicherweise auf eine hohe Abfindung haben. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

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