Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Das Leistungsvermögen nimmt bei Arbeitnehmern im höheren Alter im Vergleich zu jüngeren Kollegen oftmals ab. Deswegen müssen sich ältere Arbeitnehmer aber in der Regel keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen.
Kündigungsschutz
Bei mehr als zehn regelmäßig im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz für ältere Arbeitnehmer ganz genauso wie für jüngere. Als zulässige Kündigungsgründe scheiden dann sowohl das Alter als die altersbedingt verminderte Leistungsfähigkeit aus. Allein wer in einem kleinen Betrieb mit weniger Mitarbeitern beschäftigt ist, muss sich Sorgen um eine Kündigung wegen nachlassender Leistungsfähigkeit machen.
Kündigung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit
Kündigungen bei mangelnder Leistungsfähigkeit sind Seitens des Arbeitgebers sehr schwer durchzusetzen. Zwar erkennt das Bundesarbeitsgericht eine solche Kündigung grundsätzlich an. Der Arbeitgeber muss aber zunächst die durchschnittliche Leistung darlegen und dann die Minderleistung des Arbeitnehmers. Schließlich muss er diesen Vortrag auch noch beweisen. Dies erweist sich in der Praxis als äußerst schwierig.
Kündigungen wegen Krankheit
Altersbedingt sind ältere Arbeitnehmer häufig öfter krank. Auch dies ist allerdings nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Hier sind die Anforderungen der Rechtsprechung an eine krankheitsbedingte Kündigung ebenfalls enorm hoch. Allein der Umstand, dass ein älterer Arbeitnehmer häufiger krank ist als ein jüngerer, ist noch kein Kündigungsgrund.
Bei Kündigung Kündigungsschutzklage
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. So kann der Job gerettet oder eine hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erzielt werden. Gerade bei älteren Arbeitnehmern geht es häufig darum, die Nachteile bis zum Bezug von Altersrente auszugleichen. Hier ist eine professionelle Vertretung durch einen Spezialisten, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, noch wichtiger als sonst.
24.2.2016
Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-essen.com
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de