Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ewig konnte es nicht dauern: Air-Berlin-Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter haben Ende Januar die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Das berichtet beispielsweise die Welt.de am 01.02.2018. Für die betroffenen Airberliner ist das eigentlich eine gute Nachricht. Schließlich können sie sich jetzt wehren mit einer Kündigungsschutzklage, und vor dem Arbeitsgericht für eine Abfindung kämpfen, vielleicht sogar ihre Weiterbeschäftigung erreichen. Welche Schritte jetzt wichtig sind, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? In diesem Fall rate ich gekündigten Air-Berlin-Mitarbeitern regelmäßig zu einer Kündigungsschutzklage. Grundsätzlich dürfte man mehr aus einer Klage herausbekommen, als man in die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung investiert hat. Und es ist nicht auszuschließen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bei Air Berlin von einem Betriebsübergang zu einem Air-Berlin-Konkurrenten betroffen ist und dass Sie daraus Rechte ableiten können. Mit der nicht auszuschließenden Folge, dass eine hohe Abfindung ausgehandelt oder eine Wiedereinstellung erreicht werden kann bei einer anderen Fluglinie zu Ihren alten Vertragsbedingungen bei Air Berlin. Gemessen am “Einsatz” der Selbstbeteiligung wäre das ein tolles Ergebnis!
Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Dann wäre eine Kündigungsschutzklage durchaus mit finanziellen Risiken verbunden, vor allem, wenn man die Klage führen lässt von einem Anwalt für Arbeitsrecht. Denn: Die Kosten eines Anwalts oder Fachanwalts tragen die Parteien einer Kündigungsschutzklage im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich selbst. Dennoch rate ich Air-Berlin-Mitarbeitern dazu, sich nach einer Kündigung anwaltlich beraten zu lassen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage professionell auszuloten.
Gekündigten Air-Berlin-Mitarbeitern biete ich folgendes an: In einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat setze ich Sie ins Bild über die Chancen Ihrer Kündigungsschutzklage und über Ihre Aussichten auf eine Abfindung. Rufen Sie mich gern an in meinen Fachanwaltskanzleien: 030.40004999. Meine Mitarbeiter vermitteln das Gespräch mit mir in der Regel noch am selben Tag. Zögern Sie nicht! Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur 3 Wochen Zeit nach Zugang des Kündigungsschreibens. Falls Sie noch nicht herausgefunden haben, ob sich eine Klage für Sie lohnt, sollten Sie das unbedingt noch innerhalb der Klagefrist tun! Auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
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