Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers – Was sollten Arbeitgeber beachten?

WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
etexter
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
freelancermap.de

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers - Was sollten Arbeitgeber beachten?
Fachanwalt Bredereck

Wer als Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, wird sich wünschen, dass der Arbeitnehmer diese einfach akzeptiert und die Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Dann wird die Kündigung nämlich automatisch wirksam und kann in der Regel nicht mehr angegriffen werden. Hat sich der Arbeitnehmer aber, oftmals nach Beratung durch einen Anwalt, zur Kündigungsschutzklage entschieden – eine entsprechende Mitteilung kommt vom Gericht – ist es an der Zeit, eine genaue Prüfung vorzunehmen.

Kündigung auf Fehler überprüfen: Eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers bedeutet natürlich nicht automatisch, dass wirklich durchschlagende Fehler bei der Kündigung gemacht wurden. Oftmals geht es dem Arbeitnehmer darum, die Kündigungsgründe des Arbeitgebers zu überprüfen. Die muss er ja in der Kündigung selbst nicht angeben, sondern dann erst im Prozess vor Gericht. Dennoch sollte man die Klage zum Anlass nehmen, die Kündigung von einem Experten auf etwaige Mängel überprüfen zu lassen. Das schlimmste, was Arbeitgebern passieren kann, ist, dass das Gericht am Ende die Kündigung für unwirksam erklärt und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zurücknehmen und sämtliches Gehalt für die Zwischenzeit nachzahlen muss. Das gilt es zu verhindern.

Erneute Kündigung aussprechen: Sofern sich Punkte finden, die die Kündigung angreifbar machen, sollte diese deshalb unbedingt erneut ausgesprochen werden. Durch dieses Nachkündigen verhindert man, dass man sich am Ende ohne wirksame Kündigung in der beschriebenen misslichen Lage befindet.

Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen: Arbeitgeber sollten sich auch immer klarmachen, welches Ziel der Arbeitnehmer verfolgt. Die meisten Arbeitnehmer haben tatsächlich kein Interesse mehr daran, auf ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihnen geht es darum, eine möglichst hohe Abfindung herauszuholen. Ob bzw. zu welchem Zeitpunkt es sinnvoll ist, sich auf eine Einigung mit dem Arbeitnehmer einzulassen, sollte unbedingt von einem Experten für Arbeitsrecht im jeweiligen Einzelfall überprüft werden. Auch bei der Einigung selbst gibt es eine Reihe von Formalien, die unbedingt beachtet werden sollten. Hier ist dringend zu rechtlicher Beratung zu raten.

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

13.11.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: