Kündigungsschutzprozess – Welche Unterlagen werden benötigt und warum?

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Eine unserer Kernkompetenzen im Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren. Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr setzen, ist dafür bei bestehendem Kündigungsschutz in aller Regel die Kündigungsschutzklage das richtige Mittel. Für eine erfolgreiche Vertretung benötigt der Anwalt dann eine Reihe von Unterlagen. Welche das sind und zu welchem Zweck sie benötigt werden, erklärt der folgenden Artikel.

Arbeitsvertrag und Änderungsverträge

Der Arbeitsvertrag wird im Kündigungsschutzprozess allein schon deshalb benötigt, um darzulegen, dass und seit wann ein Arbeitsverhältnis besteht. Auch können die darin geregelten Modalitäten bzw. Änderungen derselben durch Änderungsverträge ggf. relevant werden. Wer keinen schriftlichen Vertrag hat und trotzdem gegen Zahlung Arbeitsleistungen erbringt, hat trotzdem einen Arbeitsvertrag, dann unter Umständen bloß einen mündlichen. In dem Fall kann man sich aber auf die Gehaltsabrechnungen stützen.

Gehaltsbescheinigungen

Gerade bei den Gehaltsabrechnungen werden Mandaten oft skeptisch und fragen, wozu diese benötigt werden. Zunächst einmal unterliegt der beratende Anwalt natürlich einer Verschwiegenheitspflicht. Das Gehalt wird dadurch also nicht in irgendeiner Form öffentlich gemacht. Relevant ist es für die Berechnung des Streitwertes der Sache. Dieser ist wiederum Grundlage für die Berechnung von Gerichtskosten und Anwaltskosten. Abhängig davon, ob das Arbeitsentgelt des Mandanten schwankt oder über den gesamten Zeitraum der Beschäftigung gleichgeblieben ist, werden dann mehrere Abrechnungen benötigt oder nur eine.

Zwischenzeugnisse

Im Kündigungsschutzprozess wird oftmals auch über ein Arbeitszeugnis gestritten. Gibt es Zwischenzeugnisse, lässt sich auf deren Grundlage eine bestimmte Leistung des Arbeitnehmers beweisen.

Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber

Gab es schon vorausgehenden Schriftverkehr mit der anderen Seite, also aus Arbeitnehmersicht mit dem Arbeitgeber, ist auch der von Bedeutung für den vertretenden Fachanwalt oder Rechtsanwalt, um dies im Prozess zu berücksichtigen.

Vollmacht

Zwar nicht unbedingt erforderlich, aber dennoch meist gewünscht ist eine Vollmacht, aus der die Bevollmächtigung des Anwalts zur Vertretung in der Sache durch den Mandanten hervorgeht. Die kann oft online heruntergeladen und dann ausgefüllt zurück an den Anwalt geschickt werden per Mail oder Post.

Prozesskostenhilfeantrag

Erfolgt die Vertretung auf Basis von Prozesskostenhilfe, muss der Mandant einen entsprechenden Antrag ausfüllen und diesen ebenfalls an den Anwalt übersenden.

Anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Ebenfalls wichtig sein können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die besondere Regelungen für den Betroffenen vorsehen. Sofern es solche gibt, die anwendbar sind, sollten auch diese übersendet werden.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

16.10.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

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