Lebensmittel-Werbeverbote verfassungsrechtlich fraglich

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Arbeitsmarkt wird schlanker – Kinder nicht

Lebensmittel-Werbeverbote verfassungsrechtlich fraglich
Foto: stock.adobe.com / Janet Worg (No. 9301) (Bildquelle: stock.adobe.com / Janet Worg)

sup.- Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplanten Werbeverbote stehen jetzt auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten auf dem Prüfstand. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit dem brisanten Thema beschäftigt. Die ideologisch getriebene Milchmädchenrechnung, dass nach einem Verbot von Werbung für unliebsame Produkte im Fernsehen, in den so genannten Sozialen Medien und auf Plakaten die Kinder diese Produkte nicht mehr essen wollen und automatisch schlanker werden, hat die Gutachter nicht beeindruckt. Hier ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens. Nach den Ausführungen der Experten des Bundestages sind die verfassungsrechtlichen Schranken für ein solches Verbot erheblich.

Das fängt bei der Frage an, ob das BMEL für eine derartige Beschneidung von Grundrechten überhaupt die Gesetzgebungskompetenz besitzt. Zudem wird in der Ausarbeitung auf bereits existierende Schutzfunktionen durch vorhandene Gesetze, Regeln und Vereinbarungen hingewiesen. Analysiert werden fehlende Zuständigkeiten, Verletzungen von Freiheitsgrundrechten sowie mangelnde Verhältnismäßigkeit. Auch an der Erforderlichkeit des Gesetzes gibt es erhebliche Zweifel.

Die Autoren der Studie erwarten durch das Gesetz negative Auswirkungen auf die Lebensmittel- und Werbewirtschaft, da zwischen 70 und 80 Prozent aller Lebensmittel von den Werbebeschränkungen erfasst sein könnten. Das kann zu deutlichen Beschäftigungsverlusten führen. Der Arbeitsmarkt wird schlanker, die Kinder nicht. Der von Özdemir und seinen Ideologen prophezeite Gewichtsverlust ist ein zentraler Kritikpunkt der Bundestagsexperten. Das Fehlen jeglicher belastbaren Belege für die vom BMEL phantasievoll angenommene Wirksamkeit eines Werbeverbots zur Verhinderung von Übergewicht wird deutlich kritisiert. Wissenschaftliche Studien, die den Ursachenzusammenhang zwischen Werbung und dem Ernährungsverhalten von Kindern darlegen, existieren nach dem Expertenbericht nicht. Da die Hürden beim Verfassungsgericht bei der Beschneidung von Freiheitsrechten hoch sind, wird das Gesetz wegen fehlender wissenschaftlicher Begründungen voraussichtlich scheitern. Cem Özdemir wird seinen Erfolg von 2013 wiederholen, als er mit dem Veggie-Day als Vorsitzender der Grünen erstmals eine staatlich vorgeschriebene Ernährung durchsetzen wollte.

Eine Studie, die sich nicht mit dem Recht, sondern der Realität beschäftigt, könnte ihm wertvolle Hinweise liefern. Die Institute für Sportwissenschaft an den Universitäten Köln und Würzburg haben das leidvolle Laster des modernen Lebenswandels belegt. Es ist das Sitzen. Die inaktiv verbrachte Zeit steigt kontinuierlich an. Aktuell sitzt jeder Deutsche täglich rund 9,2 Stunden. Bei jüngeren Menschen im Alter von 18 bis 19 Jahren sind es sogar über zehn Stunden Sitzen pro Tag. Was diese Ruhestellung mit körperlicher Vitalität und Kalorienverbrauch macht, muss nicht detailliert erläutert werden. Das sollte auch ein ideologisch getriebener Grüner, der die Bundesbürger erziehen will, verstehen.

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Redaktion Detlef Brendel

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