Leitfaden zu den Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz

WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Become An Actor - eBook

Ratgeber der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA beantwortet die 10 meistgestellten Fragen

BildDamit gewährleistet werden kann, dass die KRITIS-Unternehmen kontinuierlich über das geforderte Sicherheitsniveau verfügen, müssen sie zukünftig regelmäßig den ausreichenden Schutz ihrer kritischen Infrastrukturen nachweisen. TÜV TRUST IT hat einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben, der konkrete Antworten auf die 10 meistgestellten Fragen zum Nachweis der Anforderungen des BSI-Gesetzes gibt.

Nach dem vom Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) sind einige Unternehmen der sogenannten KRITIS-Sektoren verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz ihrer betriebenen kritischen Infrastrukturen nach dem Stand der Technik zu treffen. Dies gilt es nach §8a(3) des BSI-Gesetzes spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dann anschließend mindestens alle zwei Jahre neu nachzuweisen. Um Unternehmen konkrete Hilfestellungen für die organisatorische Umsetzung zu geben, hat TÜV TRUST IT den Leitfaden “Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz” herausgegeben. Er bietet konkrete Antworten auf die 10 meistgestellten Fragen zu diesem Thema.

So beschäftigt sich die Praxishilfe inhaltlich damit, auf welcher Grundlage die Prüfungen zur Erbringungen des Nachweises erfolgen und wer die Prüfungen vornimmt. Auch welche Aufgaben diese Prüfstellen haben bzw. welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, wird in der Praxishilfe beschrieben. Gleichzeitig erfolgt eine Betrachtung der Aufgabenpflichten der KRITIS-Betreiber im Prüfungsprozess. Außerdem wird ausführlich erörtert, ob die Prüfung durch eine unabhängige Instanz durchgeführt werden muss und unter welchen Umständen Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen als Prüfstelle und Prüfer eingesetzt werden dürfen.

Weitere Fragen werfen den Blick darauf, welche Anforderungen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an die Prüfung bzw. das Nachweisverfahren stellt und ob eine Zertifizierung nach ISO 27001 ausreichend ist, um die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes zu erfüllen. Aber auch, welche Themen geprüft werden und wie die Prüfungen ablaufen sollten.

Der 9-seitige Leitfaden “Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz” kann kostenlos heruntergeladen werden unter https://it-tuv.com/publikationen/pruefungen-nach-dem-it-sicherheitsgesetz.

Über:

TÜV TRUST IT GmbH
Frau Christina Münchhausen
Waltherstraße 49-51
51069 Köln
Deutschland

fon ..: +49 )0)221 96 97 89 – 0
fax ..: +49 )0)221 96 97 89 – 12
web ..: http://www.it-tuv.com
email : info@it-tuv.com

Die TÜV TRUST IT GmbH ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich als IT-TÜV tätig und gehört zur Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA. Von ihren Standorten Köln und Wien aus fungiert das Unternehmen als der neutrale, objektive und unabhängige Partner der Wirtschaft. Im Vordergrund stehen dabei die Identifizierung und Bewertung von IT-Risiken. Die Leistungen konzentrieren sich auf die Bereiche Management der Informationssicherheit, Mobile Security, Cloud Security, Sicherheit von Systemen, Applikationen und Rechenzentren, IT-Risikomanagement und IT-Compliance.

Pressekontakt:

denkfabrik groupcom GmbH
Herr Wilfried Heinrich
Pastoratstraße 6
50354 Hürth

fon ..: 02233 / 6117 – 72
web ..: http://www.denkfabrik-group.com
email : wilfried.heinrich@denkfabrik-group.com

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: