Nicht nur am Internationalen Kindertag, dem 01. Juni eines jeden Jahres, steht das Wohl der Kleinen für Eltern an erster Stelle. Um dem Nachwuchs einen sicheren Ort zum Aufwachsen zu bieten, träumen viele Familien von den eigenen vier Wänden. Dieses Vorhaben unterstützt der Staat mit dem Baukindergeld, einem Zuschuss für den erstmaligen Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Eigentum. Noch bis Ende diesen Jahres haben Familien die Chance, sich die staatliche Förderung zu sichern. Welche Voraussetzung hierfür erfüllt sein müssen und wo Sie das Baukindergeld beantragen können, erfahren Sie hier.
Wer kann Baukindergeld beantragen?
Einen Anspruch auf Baukindergeld haben grundsätzlich alle Familien, Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, für das Kindergeld bezogen wird. Bauen oder erwerben sie selbstgenutztes Wohneigentum, bezuschusst der Staat das neue Zuhause mit insgesamt 12.000 Euro pro Kind, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro. Ob Haus oder Eigentumswohnung spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass es sich um die erste Immobilie handelt, die erworben wird. Wer bereits Wohneigentum besitzt, verliert den Förderanspruch. Auch dann, wenn dieses nur vererbt oder geschenkt wurde.
An welche Voraussetzungen ist die Förderung gebunden?
Um von der staatlichen Förderung zu profitieren, müssen Antragssteller zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Da das Baukindergeld besonders Familien mittleren Einkommens die Baufinanzierung erleichtern soll, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 75.000 Euro nicht überschreiten. Für die Berechnung wird das Durchschnittseinkommen der beiden Jahre vor Antragsstellung herangezogen. Hinzu kommt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich daraus ein maximales Jahreshaushaltseinkommen von 105.000 Euro (75.000 Euro + 2 x 15.000 Euro), um vom Staat mit 12.000 Euro pro Kind gefördert zu werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum und ausschließlich online im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Als Stichtag gilt hier das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Auch rückwirkend kann hier für alle Käufe ab dem 01. Januar 2018 eine Förderung beantragt werden. Wurde der Antrag bestätigt, hat der Antragssteller ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, seine Nachweise im Portal hochzuladen. Danach verfällt der Antrag auf Förderung und kann nicht erneut gestellt werden. Eine sorgfältige und fristgerechte Einreichung aller Unterlagen ist daher besonders wichtig. Weitere Informationen zur richtigen Antragsstellung finden Sie hier.
Hinweis: Da aus aktuellem Anlass viele Meldebehörden nur eingeschränkt erreichbar sind, stellen sich viele Antragssteller die Frage, was passiert, wenn eine An- oder Ummeldung nicht möglich ist. Die KfW hat hierzu den Hinweis veröffentlicht, dass dies den Antrag auf Baukindergeld im Regelfall nicht beeinflussen sollte. Entscheidend ist das von der Meldebehörde ausgewiesene Einzugsdatum. Ab diesem bleiben sechs Monate Zeit, den Zuschuss zu beantragen. Antragssteller sollten am besten ihre Meldebehörde vor Ort kontaktieren und abklären, wann eine Anmeldung wieder möglich ist. Viele Einrichtung sind derzeit verstärkt telefonisch erreichbar.
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